Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am 15. Dezember in Karlsruhe mit der Sammelklage von mehr als 34.000 Bürgern zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Prominente Vertreter der Klage wie die Grünen-Bundesvorsitzenden Claudia Roth fürchten, dass dieses Instrument zu einem „Überwachungsstaat“ führen kann. Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, mahnt allerdings aus Karlsruhe, dass Datenschutz nicht als Alibi für Urheberrechtsverletzungen dienen dürfe:
Michalk bezieht Position zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit der Sammelklage von mehr als 34.000 Bürgern zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Vertreter der Klage fürchten, dass dieses Instrument zum „Überwachungsstaat“ führen kann. Stefan Michalk mahnt allerdings, dass Datenschutz nicht als Tarnkappe für Urheberrechtsverletzungen dienen dürfe.






