Ab dem 1. Januar 2015 gilt auch Hörbücher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – statt der bislang geltenden 19 Prozent. Diese bereits Ende April von der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Änderung () beschloss der Deutsche Bundestag jüngst in einer Sitzung.
Mehrwertsteuer auf Hörbücher sinkt
Ab dem 1. Januar 2015 gilt auch für Hörbücher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent – statt der bislang geltenden 19 Prozent. Kulturstaatsministerin Monika Grütters wertet die Neuregelung aks „kulturpolitischen Erfolg“.






