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Medienverbände: Kopierschutzmaßnahmen sind katastrophal schlecht

Der Deutsche Mulitmedia Verband (dmmv)und der Verband privater Runkfunk und Telekommunikation (VPRT) halten die derzeitigen Schutzmaßnahmen für digitale Medien für unzureichend.

Der Deutsche Mulitmedia Verband (dmmv) und der Verband privater Runkfunk und Telekommunikation (VPRT) halten die derzeitigen Schutzmaßnahmen für digitale Medien für unzureichend. In einem umfassenden Gutachten zur „Datenpiraterie im Internet“ untersuchten zwei Professoren der Ludwigs-Maximilian-Universität München und der Dresdener Universität im Auftrag der Verbände die derzeitigen Technologien zum Schutz digitaler Inhalte, wie CD-Kopierschutz und Digital-Rights-Management-Systeme (DRM), sowie die Wirksamkeit der bestehenden Urheberschutzgesetze. Im technischen Teil des Gutachtens bezeichnet der Dresdener Professor Andreas Pfitzmann die heute bekannten Maßnahmen zum Inhalteschutz als „katastrophal schlecht“ und „systematisch unsicher“. Kopierschutzsysteme für Audio-CDs, die in letzter Zeit immer mehr Musikfirmen einsetzen, seien „selbst von Laien dank im Internet erhältlicher Werkzeuge leicht zu umgehen“. Zudem würden diese Systeme gegen die Spezifikation der Audio-CD verstoßen.

Künftige Schutzprogramme müssten deshalb auch auf Hardware-Seite verankert sein und könnten dann einen besseren Schutz vor illegaler Vervielfältigung bieten – perfekt sei dieser aber ebenfalls nicht. Die Studie empfiehlt, das öffentliche Angebot an nicht-lizenzierten Titeln im Netz zurückzudrängen, wofür die „Schaffung von zivilrechtlichen Sanktionen“ unabdingbar sei. Nach Ansicht der Professoren ist die Vervielfältigung von Titeln über Tauschbörsen nicht mit dem Recht auf Privatkopie vereinbar, und müsste deswegen eindeutig als rechtswidrig abgestempelt werden. Im rechtlichen Teil der Studie, werden außerdem die Internet Provider in die Pflicht genommen: Damit Verbände und Rechteinhaber effektiv gegen illegal kopierte und verbreitete Medienangebote vorgehen können, sollten ihnen erweiterte Auskunftsansprüche gegenüber Internet Providern zugesichert werden. Zur Verbesserung der insgesamt als „existenzbedrohend“ eingeschätzten Pirateriesituation, empfehlen die Professoren eine praxisgerechte Umsetzung der sogenannten Cybercrime Convention aus dem Jahr 2001 in deutsches Recht sowie die Anpassung des derzeit vorliegenden Regierungsentwurfs zum Urheberrecht.

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