Recorded & Publishing

Medientage München diskutierten über Urheberschutz

Der Composers Club veranstaltete im Rahmen der Münchner Medientage eine Podiumsdiskussion zum Thema „Autorenschutzgebiet oder Haifischbecken – Musiklandschaft im 21. Jahrhundert“.

Der Berufsverband der Film, Fernseh- und Werbekomponisten Composers Club veranstaltete im Rahmen der Münchner Medientage eine Podiumsdiskussion zum Thema „Autorenschutzgebiet oder Haifischbecken – Musiklandschaft im 21. Jahrhundert“. Dabei stand vor allem die Frage im Vordergrund, wie angesichts des technischen Wandels Autoren und Künstler angemessen vergütet und Urheberrechte gewährleistet werden können. Der Münchner Rechtsanwalt Stefan Ventroni hält die deutsche Urheberrechtsgesetzgebung für eine der strengsten weltweit. Ausnahme sei nur Paragraph 53 des Urhebergesetzes, der die pauschale Abgabe auf Leerkassetten und Kopiergeräte regele und private Vervielfältigung nicht unter Srafe stelle. Angesichts neuer digitaler Technologien plädierte Ventroni für die Einführung eines Verbotsrechtes. GEMA-Vorstandsmitglied Jürgen Becker hält eine Gesetzesänderung in diese Richtung für nicht durchsetzbar. Seiner Meinung nach sollte weiter an der Einführung wirksamer Kopierschutz- und Kontrollmechanismen gearbeitet werden. Der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Andy Müller-Maguhn, wiederholte seine Forderung nach einer freiwilligen User-Abgabe, dem allerdings die anderen Diskussionsteilnehmer heftig widersprachen. Musikvergütung habe nichts mit Trinkgeld zu tun, so Composers-Club-Vorsitzender John Groves. GVL-Geschäftsführer Peter Zombik ging abschließend auf die Problematik des Territorialprinzips ein, das die Lizenzierung zu den Bedingungen des jeweiligen Nutzungslandes vorschreibt. Nach Ansicht Zombiks erforderten globale Online-Verbreitungssysteme auch global gültige Vereinbarungen.