In einem Gutachten attestiert Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunkations- und Medienrecht an der Universität Münster der Forderung nach einer Radioquote in Deutschland die rechtliche Unbedenklichkeit: „Die Einführung einer Programmquote für öffentlich-rechtliche Hörfunksender in Deutschland ist grundsätzlich rechtlich zulässig und vor dem Hintergrund der gegenwärtugen Hörfunklandschaft auch sinnvoll“, erklärt Hoeren. Nach Ansicht des Medienrechtlers hat die „binnenplurale Vielfaltkontrolle“ in der deutschen Programmlandschaft versagt. Eine Quotenregelung würde dagegen die Berücksichtigung kultureller Vielfalt gewährleisten. Die Beeinträchtigung der Programmfreiheit sei vor diesem Hintergrund mit dem Grundgesetz vereinbar und dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk auch zuzumuten.
“ Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens von Prof. Dr. Thomas Hoeren






