Laut einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg darf David Brandes nicht länger Anschuldigungen gegen andere Produzenten erheben. Seit der Aufdeckung des Charts-Skandals hatte er wiederholt in Interviews behauptet, dass auch andere Firmen und deren Mitarbeiter mit Stützkäufen versucht hätten, einen hohen Charts-Einstieg zu erreichen. Namen hatte er im Zusammenhang mit diesen Vorwürfen bisher nicht genannt. Dr. Christian Scherz, Anwalt von Media Control, bestätigte nun gegenüber der „dpa“, dass das Landgericht Hamburg der einstweiligen Verfügung der Charts-Ermittler stattgegeben hat. „Damit ist der Versuch von David Brandes gescheitert, sich selbst durch Falschbehauptungen über das anerkannte Charts-System von media control reinzuwaschen“, erklärte Scherz.
media control habe zudem eine weitere einstweilige Verfügung erwirkt. Diese richtet sich gegen den Privatsender RTL, der in der Sendung „Exclusiv“ über eine angebliche Charts-Manipulation berichtete, die in den Jahren 1995/96 stattgefunden haben soll. Dabei seien laut „Exclusiv“ u.a. Veröffentlichungen von Jeanette Biedermann und Bernhard Brink betroffen gewesen. In diesem Fall suggeriere die Berichterstattung von „Exclusiv“, dass man sich in die Charts einkaufen könne. Allerdings betont media control, dass die besagten Titel nicht in den Charts platziert gewesen seien und man daher eine Manipulation ausschließen könne. RTL darf der einstweiligen Verfügung zufolge nun die Berichte über den Verdacht dieser Charts-Manipulation nicht mehr verbreiten und muss eine Gegendarstellung senden.






