Recorded & Publishing

Martin Schaefer meldet sich in der Klingeltondebatte zu Wort

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Lizenzierung von Klingeltönen vom 18. Dezember 2008 steht weiter in der Diskussion. Auf die Stellungnahme des Hamburger Anwalts Jens Schippmann im letzten Heft antwortet nun sein Kollege Dr. Martin Schaefer, der frühere Justiziar des Bundesverbands Musikindustrie.

Niemand von all denen, die sich in der letzten MusikWoche-Ausgabe zu dem in der Tat höchst bedeutenden Urteil des Bundesgerichtshofs geäußert haben, hält bislang mehr als die Pressemitteilung des Gerichts in Händen, auch der Kollege Schippmann nicht. Diese Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs trägt jedenfalls die Überschrift „Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen“. Angesichts dessen in einem Fazit „klarzustellen“, der BGH habe ein zweistufiges Lizenzmodell nicht für unzulässig erklärt, erscheint einigermaßen ambitioniert. Aber alle Polemik beiseite: Jens Schippmann geht es in seinem Artikel um die möglichen Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf das Verhältnis zwischen Musikverlagen und GEMA einerseits und Nutzern andererseits, und dazu ist in der Tat einiges zu sagen – ganz unabhängig davon, was später in den Urteilsgründen stehen mag.

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