Seit März 2006 wogte ein Rechtsstreit rund um Klingeltöne zum Hit „Never Leave You“ der Autoren Teddy Rafael Mendez, Steve Marsden und Lumidee Cedeno, im Original von Lumidee aufgenommen und bei Universal Music International Division (UID) veröffentlicht. Dieser Klingeltonstreit landete nach Stationen am Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser Streit ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem sehr ähnlichen Fall, den der BGH bereits im Dezember 2008 entschieden hatte und über den MusikWoche vor Jahresfrist berichtete.
Martin Schaefer kommentiert Klingeltonentscheid
Seit März 2006 wogte ein Rechtsstreit rund um den Hit „Never Leave You“ von Lumidee, der schließlich beim Bundesgerichtshof landete. Der BGH wies kürzlich eine Revision des Klingeltonverwerters zurück. Als Vertreter des Beklagten meldet sich nun Rechtsanwalt Martin Schaefer zu Wort.






