Die mündliche Verhandlung am 9. Dezember vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München brachte noch keine Entscheidung im Streit zwischen GEMA und der deutschen Landesgruppe der IFPI um Lizenzzahlungen. Im Zuge der Verhandlung machte die Schiedsstelle zwar laut GEMA klar, dass keine Voraussetzungen für die von der IFPI geforderte Absenkung der Vergütungen von 9,009 auf 6,5 Prozent des Herstellerabgabepreises vorlägen. Allerdings scheint sich diese Einschätzung vor allem auf die Höhe der Differenz zu beziehen: So legte die Schiedsstelle beiden Parteien im Zuge eines Vergleichsvorschlags eine leichte Herabsenkung des bisherigen Vergütungsniveaus nahe, die aber offenbar nicht abschließend diskutiert wurde.
Nun haben GEMA und IFPI bis zum 24. Februar Zeit, sich erneut zu den Grundproblemen der Auseinandersetzung zu äußern. Sollte dann kein Vergleich möglich sein, will die Schiedsstelle im März 2005 eine Entscheidung fällen. Parallel führt die GEMA das beim Bundeskartellamt beantragte Missbrauchsverfahren fort.





