Die Merchandisingfirma Big Stone Event will künftig Konzertmitschnitte direkt im Anschluss an die Live-Auftritte als Merchandise-Artikel anbieten. Unter dem Claim „Legal Bootleg – Nimm dein Konzert mit nach Hause“ fungiert neben den jeweiligen Künstlern und Plattenfirmen Rechtsanwalt Christoph John als Kooperationspartner. Der Erlös der Live-CDs soll dabei zwischen Künstler, Tonträgerfirma, Veranstalter und Merchandiser aufgeteilt werden. Nach ersten vielversprechenden Erfahrungen mit Legal Bootlegs in den USA und Deutschland mit Gruppen wie den Einstürzenden Neubauten und den Pixies, sei auch die Resonanz der Tonträgerindustrie durchweg „sehr positiv“, berichtet Christoph John, der diesbezügliche Gespräche mit allen Majors führte. „Jetzt steht uns ein griffiges Geschäftsmodell für alle Beteiligten zur Verfügung“, so John. So stünden die Verhandlungen für Legal Bootlegs von den Gruppen Die Happy, Wolfsheim und Apocalyptica kurz vor dem Abschluss. „Die vergangenen Monate haben wir genutzt, um ein technisch ausgefeiltes Equipement zusammenzustellen, damit wir im Interesse von Künstlern und Plattenfirmen bestmögliche Ergebnisse erzielen“, ergänzt Stephan Groß, Geschäftsführer der Big Stone Event GmbH.
Legale Bootlegs auf dem Vormarsch
Die Merchandisingfirma Big Stone Event will künftig Konzertmitschnitte direkt im Anschluss an die Live-Auftritte als Merchandise-Artikel anbieten.






