Vor fast genau einem Jahr hatte die GEMA Klage gegen die Chat-GPT-Betreiber von OpenAI eingereicht, im September kam es zur Verhandlung des Falls vor dem Landgericht München und nun, am 11. November 2025, stand dort bei erneut großem öffentlichen Interesse die Entscheidung im Gerichtsverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem KI-Konzern auf der Tagesordnung.
Landgericht München spricht Urteil im Streit zwischen GEMA und OpenAI
Kurzer Prozess: Am 11. November verkündete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager am Landgericht München ein Urteil in der Auseinandersetzung zwischen der GEMA und OpenAI. Demnach haben die Chat-GPT-Betreiber beim Training ihres Modells Urheberrechte verletzt. Die Richterin erkannte der klagenden Verwertungsgesellschaft Unterlassungsanspruch und Schadenersatz zu. Justiziar Kai Welp zeigt sich zufrieden.






