Recorded & Publishing

Landgericht Berlin verbietet Werbung für illegalen MP3-Verkauf

Das Landgericht Berlin bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass auf Internetseiten auch der Verweis auf illegale Downloads von externen Anbietern untersagt werden kann.

Das Landgericht Berlin bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass auf Internetseiten auch der Verweis auf illegale Downloads von externen Anbietern untersagt werden kann. Die Betreiber einer Internetseite müssen die entsprechenden Verweise auf illegale Downloads von Songs der Eintürzenden Neubauten entfernen und dürfen nicht weiter unter der Überschrift „Song legal als MP3 herunterladen“ für nicht-lizenzierte Downloads werben.

„Für schlichte Links haftet ein Portalbetreiber zwar grundsätzlich nicht. Anders ist dies jedoch, wenn sich der Portalbetreiber durch reißerische Hinweise auf offenkundig rechtswidrige Seiten die Rechtsverstöße zu eigen macht“, erklärt Rechtsanwalt Niko Härting. Der Hinweis der Portalbetreiber, dass laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 1998 jegliche Haftung für externe Links ausgeschlossen ist, sei in diesem Fall nicht relevant. Er gelte für Schadensersatzansprüche, nicht jedoch für Unterlassungsansprüche.