Prof. Dr. Max Fuchs, Ferdinand Melichar und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat trafen am 16. August mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zusammen, um über den Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu diskutieren.
Die Vertreter des Kulturrates brachten noch einmal ihre Befürchtungen vor, dass die geplanten Änderungen zur Vergütungsabgabe, sollten sie im Herbst im Deutschen Bundestag angenommen werden, einseitig die Interessen der Hardware-Industrie berücksichtigen. Bei einer Änderung des Gesetzes müsste zukünftig zunächst der Beweis erbracht werden, dass zu mehr als zehn Prozent urheberrechtsrelevante Kopien angefertigt werden, erst dann würde die Vergütungsabgabe greifen.
Nach Ansicht des Deutschen Kulturrats wären ständige Rechtsstreite zwischen Verwertungsgesellschaften und den Herstellern von Speichermedien die Folge.
Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Fuchs sagte: „Es ist richtig, dass die private Vervielfältigung auch weiterhin erlaubt sein soll. Wer dieses wie wir bejaht, muss unserer Meinung nach die Vergütungsabgabe aber so gestalten, dass Künstler aus der Vergütungsabgabe eine angemessene Vergütung erhalten können.“ Aus dem Gespräch mit Brigitte Zypries zog er trotz der Meinungsverschiedenheiten eine positive Bilanz: „Ich freue mich, dass sich Bundesjustizministerin Zypries dem Dialog auch bei dieser schwierigen Frage nicht verschlossen hat.“






