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Kulturrat bedauert Scheitern des Staatsziels Kultur

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat am 22. April im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Antrag zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz abgelehnt. Der Kulturrat bedauert die Entscheidung und kritisiert das Verhalten des Rechtausschusses als „skandalös“.

Am 22. April fanden im Bundestag die abschließenden Beratungen über den Gesetzesentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz statt. Der Ausschuss für Kultur und Medien hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt. Damit ist das Staatsziel Kultur vorerst gescheitert.

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