Ich bin nie ein Freund von Abmahnungen wegen Filesharing geworden. Jedenfalls nicht, wenn die privaten Endverbraucher abgemahnt werden. Das hat inzwischen Hunderttausende erwischt, und die, die einmal abgemahnt wurden und 450 Euro und mehr dafür zahlen sollen, haben alle die Hasskappe auf. Das sind jetzt diejenigen, die die Piraten wählen. Ich habe es auch als Rechtsanwalt immer abgelehnt, diesem Abmahnmodell beizutreten, auch wenn meine Mandanten mich damit beauftragen wollten. Ich habe das Mandat weitergegeben. Es geht hier vordergründig zwar um die Urheberrechtsverletzung, nach meiner Meinung geht es aber vor allen Dingen darum, Geld damit zu verdienen.
Für mich ist es eine unglückliche Allianz zwischen der Musikindustrie und den Rechtsanwälten, weil über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der hohe Schadensersatzanspruch immer durchgesetzt werden kann. Die Höhe des wirklichen Schadens nachzuweisen ist schwer. Wenn ich mir dann aber die Geschichten anhöre von denjenigen, die abgemahnt wurden, dann finde ich das nicht mehr angemessen. Häufig ist es so, dass die Teenager in der Familie das Filesharing betrieben haben. Diese haben gar nicht das Geld, um den Schadensersatz zu bezahlen. Vater oder Mutter als Inhaber des Anschlusses werden dann als Störer in Regress genommen. Ich möchte nicht wissen, wie viele Kinder deswegen auch von ihren Eltern massiv bestraft wurden. Und das tut nicht nur den Kindern weh, sondern auch unter finanziellen Gesichtspunkten den Eltern. Ich finde diesen Weg nicht richtig.
Außerdem ist es so, dass lediglich ganz aktuelle Veröffentlichungen, die nicht älter als sechs Monate sind, abgemahnt werden. Ganz schlecht wird mir, wenn sogenannte Top100-Hit-Container zusammengestellt werden, die dann wegen einzelner Titel, von denen ich noch nie etwas gehört habe, für das Abmahngeschäft benutzt werden. Und ganze Backkataloge schwirren im Netz herum und können nicht abgemahnt werden, weil der Auskunftsanspruch gegen den Provider wegen des fehlenden gewerblichen Ausmaßes von der Rechtsprechung nicht angenommen wird.
In meinen Augen war das eine große politische Fehlentscheidung. Hier kann sich der Markt nicht von selbst regulieren, weil einfach keine Waffengleichheit zwischen Industrie und Endverbraucher besteht. Und das wird von dem Endverbraucher auch so empfunden. Auf keinen Fall will ich die Rechtsverletzungen im Internet gutheißen. Wer mich kennt, weiß, dass ich auch Abmahnungen für Künstler ausspreche, aber nur gegen Gewerbetreibende. Für mich ist seit Jahren das Three-Strikes-Modell der einzig richtige Weg, um dem Konsumenten klarzumachen, dass er das Internet nicht für Rechtsverstöße nutzen darf. Zum einen merkt der Nutzer, dass das Internet nicht unkontrolliert ist. Des weiteren wird ihm klargemacht, dass es im Internet keinen rechtsfreien Raum gibt.
Schließlich können alle Rechtsverstöße, auch für solche Titel, die vor mehr als sechs Monaten veröffentlicht wurden, verfolgt werden. Und der Konsument versteht, dass ihm, wenn er hören will, ohne bezahlen zu wollen, die technische Möglichkeit dazu entzogen oder eingeschränkt wird. Temporär. Wie ein Fahrverbot bei mehrfachen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Schließlich wurde er auch gewarnt. Der Konsument kann dann keinen anderen dafür verantwortlich machen, außer sich selbst. Und ohne Internetanschluss beziehungsweise mit einer reduzierten Geschwindigkeit im Internet will heute keiner sein. Nur schade, dass unsere Justizministerin das bislang nicht erkannt hat. Aber jetzt wählen alle die Piraten statt FDP. Und das hat auch seinen Grund darin.
Es geht nicht darum, jemanden unter Anklage zu stellen, sondern vielmehr darum, jemandem den Zugang zu sperren, wenn er bei Filesharing erwischt wird. Ich bin der Überzeugung, dass das wirkt, und außerdem bin ich überzeugt, dass dieses den User nicht gegen die Rechteinhaber aufbringt. Schließlich anzunehmen, dass man die Provider nicht dazu zwingen oder bringen kann, die Kontrollen vorzunehmen, ist nicht richtig. Es müssen alle Provider in die Pflicht genommen werden, und ich halte dasrechtlich für möglich und für zumutbar.






