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Kreile rechnet ab

Der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile nutzte auf der GEMA-Mitgliederversammlung in München seine letzte Rede vor dem Ende seiner Amtszeit am 31. Dezember 2005, um die unverzichtbare Rolle der Verwertungsgesellschaften im Kräftespiel der Interessen zu betonen. Dabei bekam auch die IFPI ihr Fett ab.

Standing Ovations erntete Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Reinhold Kreile für seine Rede auf der GEMA-Mitgliederversammlung in München. Er nutzte den letzten derartigen Auftritt vor dem Ende seiner Amtszeit am 31. Dezember 2005, um die unverzichtbare Rolle der Verwertungsgesellschaften im Kräftespiel der Interessen zu betonen. Aus dem jährlichen Wirtschaftsbericht des GEMA-Vorstands wurde so eine Grundsatzrede, mit der Kreile die Position der GEMA als Interessenvertretung und Solidargemeinschaft der Urheber unterstrich.

Großen Raum nahm in Kreiles Ausführungen naturgemäß der Spruch der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ein, die im Streit zwischen IFPI und GEMA über die Höhe der prozentualen Vergütung für CDs am 12. April in allen Punkten zugunsten der GEMA entschieden hatte. „Wir haben hier nicht nur einen Prozess gewonnen“, betonte Kreile, „sondern ein Verfahren, das die Rechte der Urheber für lange Jahre festschreiben wird.“ Die Dimension des Streites mit der IFPI gehe grundsätzlich „um die Respektierung des geistigen Eigentums und um die Durchsetzung des Respekts vor diesem geistigen Eigentum“. Die Tonträgerindustrie habe diesen Streit vom Zaun gebrochen, weil sie den Wert des Schöpferischen völlig verkenne. „Die Kunst und das Kunstwerk – nämlich die Komposition – haben dann lediglich für die Schallplattenindustrie einen Platz in der Kalkulation, der Wert des Kunstwerks verkümmert zum Kalkulationswert.“

Der Schiedsspruch zugunsten der GEMA schlägt sich auch in der Bilanz nieder. Kreile wies darauf hin, dass man während des schwebenden Verfahrens Rückstellungen im Tonträgerbereich in Höhe von 15 Millionen Euro gebildet habe; wären diese in die Bilanz mit eingeflossen, hätte sich der Gesamtertrag 2004 auf rund 820 Millionen Euro erhöht – und damit hätte die GEMA im Vergleich zu 2003 mit 814 Millionen Euro nicht einen Rückgang, sondern einen leichten Zuwachs zu verzeichnen gehabt. Die betroffenen Mitglieder werden dieses Bilanzergebnis verschmerzen, denn jetzt werden die mehr als 40 Millionen Euro der IFPI-Firmen, die auf einem Hinterlegungskonto geparkt waren, zügig ausgeschüttet – in der Regel soll dies bis zum 1. Oktober geschehen.

Doch trotz aller Zufriedenheit müsse man wachsam bleiben, warnte Kreile: „Auch hier gilt der alte Satz bei kriegerischen Auseinandersetzungen, dass man nach gewonnener Schlacht den Helm fester schnallen müsse.“ Denn die Tonträgerindustrie versuche nun „verstärkt gegen die von den Verwertungsgesellschaften repräsentierten schöpferischen Künstler mit europarechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Gründen vorzugehen“. So wolle die Industrie nun mit Hilfe der EU-Kommission die – von der deutschen Schiedsstelle ebenfalls bestätigten – Mindestvergütungen für Urheber aushebeln. Die Strategen der Musikindustrie würden dabei verkennen, „dass es gerade auch das Urheberrecht ist, das dieser Musikindustrie die geordnete Rechts- und Wirtschaftsgrundlage gibt“. Die Vorstellungen der Industrie seien „Gedankengänge einer Gesellschaft, in der alles einen Preis, aber nichts einen Wert hat“.

Kreile referierte ein zweites Grundsatzurteil zugunsten der GEMA: Am 19. Mai, dem selben Tag, an dem der Schiedsspruch zum IFPI-Streit rechtskräftig wurde, erklärte der Bundesgerichtshof die Einführung des PRO-Verfahrens im Jahr 1998 für rechtmäßig und richtig. Gegen dieses Verfahren, das eine gerechtere Ermittlung der Aufführungszahlen von Werken in Livemusikveranstaltungen ermöglicht, hatte es jahrelange Prozesse einiger GEMA-Mitglieder durch alle Instanzen gegeben. Kreile betonte in diesem Zusammenhang, dass solche Beschlüsse im Interesse aller Mitglieder, „also auch im Interesse einer richtig verstandenen Solidargemeinschaft“, gefasst würden, „um den Missbrauch einzudämmen“. Es habe in der GEMA „niemals eine Umverteilung von unten nach oben gegeben“. Solidarität bedeute „nicht Einheitsausschüttung, sondern Ausschüttung, die jedem das bringt, was er und seine Werke in die GEMA eingebracht haben“. Mehr zum Thema