Recorded & Publishing

Kramm geht im GEMA-Prozess in Berufung

Im Streit um die Beteiligung von Musikverlagen an den Ausschüttungen der GEMA wies das Landgericht Berlin kürzlich eine Klage von Bruno Kramm und Stefan Ackermann ab. Nun legt Kramm Berufung ein.

Im Streit um die Beteiligung von Musikverlagen an den Ausschüttungen der GEMA wies das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 13. Mai 2014 in erster Instanz eine Klage von Bruno Kramm und Stefan Ackermann, einst als die Formation Das Ich aktiv, vollumfänglich ab.

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