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Konzertveranstalter muss für Hörschäden haften

Hannover Concerts und die Barmer Ersatzkasse haben in einem außergerichtlichen Vergleich festgelegt, dass der Veranstalter für Hörschäden wegen zu lauter Musik bei einem Konzert aufkommen muss.

Der Konzertveranstalter Hannover Concerts und die Barmer Ersatzkasse haben einen jahrelangen Rechtsstreit beigelegt. Beide Parteien einigten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich wegen Hörschäden, die durch ein Rockkonzert entstanden waren. Demnach übernimmt der Haftpflichtversicherer von Hannover Concerts die ärztlichen Behandlungskosten von drei Personen in Höhe von 11.300 Mark, die bei einem Konzert der Gruppe Oasis im Jahre 1997 Knalltraumata erlitten, sowie die Prozesskosten, die sich auf 12.000 Mark belaufen. Wie eine Sprecherin von Barmer erläuterte, konnte der Konzertveranstalter nicht nachweisen, dass er den gesetzlichen Lärmgrenzwert eingehalten habe. Nach Angaben der Krankenkasse war dies der erste Fall in Deutschland, bei dem ein Veranstalter wegen zu lauter Musik bei einem Konzert vor Gericht angeklagt wurde.