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Konzertbranche fordert seriöse Steuerpraxis

Am 3. Oktober erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Bruttobesteuerung ausländischer Künstler für rechtswidrig – für Veranstalter Berthold Seliger und idkv-Präsident Jens Michow viel zu spät. Gegenüber live.biz erläutern die Veranstaltungsprofis die Konsequenzen des Urteils.

Am 3. Oktober erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche Bruttobesteuerung ausländischer Künstler für rechtswidrig. Eine Entscheidung, die für Veranstalter Berthold Seliger und idkv-Präsident Jens Michow viel früher hätte kommen müssen. Gegenüber live.biz erläutern die Veranstaltungsprofis die Konsequenzen des Urteils.

Es sei skandalös, wie die Veranstalterbranche hierzulande von der Politik seit Jahren gegängelt werde, konstatiert Berthold Seliger. „Da muss erst der Europäische Gerichtshof herkommen, um festzustellen, dass die hiesige gesetzliche Praxis illegal ist – eine Praxis, zu der einen die hiesigen Finanzbehörden ja seit Jahr und Tag zwingen“, so Seliger, der schon seit Jahren gegen die „Ausländersteuer“ ankämpft, zum Urteil. Kürzlich schrieb der in Berlin ansässige Konzertveranstalter alle im Bundestag vertretenen Parteien an und forderte sie auf, sich für die Umsetzung der niederländischen Ausländersteuer-Praxis stark zu machen. Die Niederlande sind der erste Staat in der EU, der zur Jahreswende die Ausländersteuer abschafft. Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (idkv) begrüßt die Entscheidung des EuGH ebenfalls, mahnt aber gleichzeitig zur Vorsicht: „Es handelt sich tatsächlich um eine bahnbrechende Entscheidung, die ja übrigens nicht nur Auswirkungen auf das deutsche System, sondern auf alle europäischen Staaten hat, die nach wie vor die uneingeschränkte Pauschalbesteuerung praktizieren. Wir müssen nur aufpassen, dass in der Konsequenz nun nicht der Steuersatz erhöht wird, da dieser aus der Sicht des Finanzministeriums ja nur deshalb ’so niedrig‘ ist, weil die Kosten mitbesteuert werden.“ Michow rechnet mit einer unverzüglichen Umsetzung des Urteils und einer Änderung der vorhandenen Vorschriften ebenso wie mit diversen Erstattungsansprüchen gegen die Finanzämter, da die Steuerzahlungen bisher auf einer rechtswidrigen Besteuerungsgrundlage geleistet wurden.

Schon seit Jahren fordere der idkv die Abschaffung der „Ausländersteuer“ innerhalb der EU und für Mitglieder aus EU-Staaten, erklärt Michow. „Die Quellenstaatbesteuerung basiert ja allein auf der Hypothese, dass Künstler ihrem jeweiligen Wohnsitzstaat ihre im Ausland getätigten Einnahmen vorenthielten und daher der Steueranspruch des Wohnsitzstaates de facto leer liefe. Dieser Informationsfluss könnte innerhalb Europas aber leicht durch ein Kontrollmeldeverfahren sichergestellt werden, bei welchem über das Bundeszentralamt für Steuern der jeweilige Wohnsitzstaat Informationen über die Einnahmen im EU-Ausland erhielte. Dadurch ließe sich in Deutschland erheblicher Verwaltungsaufwand, welcher mit dem aktuellen Besteuerungsverfahren insbesondere beim Bundeszentralamt für Steuern verbunden ist, ersparen.“ Der idkv werde, so der Verbandschef, das Urteil des EuGH zum Anlass nehmen, den Politikern weiterhin die Vorteile eines Kontrollmeldeverfahrens schmackhaft zu machen. Im Übrigen werde sich der Folgekongress ‚Musik als Wirtschaft‘ im nächsten Jahr zentral mit dem Thema beschäftigen.

„Es wurde höchste Zeit, dass die Steuergerechtigkeit für ausländische Künstler endlich hergestellt wurde und damit die Branche hierzulande auch endlich vernünftig arbeiten kann“, bilanziert Berthold Seliger. Dass aber Legalität der Steuerpraxis für ausländische Künstler jedoch nicht von der Politik, sondern erst vom Europäischen Gerichtshof hergestellt wurde, sei ein Armutszeugnis für bundesdeutsche Kultur- und Finanzpolitiker. Seliger gibt dennoch die Hoffnung nicht auf: „Aber vielleicht haben diese nun endlich ein Einsehen und folgen auf anderer Ebene den Ländern, die uns seit Jahr und Tag vormachen, wie eine seriöse und legale Steuerpraxis im Kulturbereich aussieht.“