“Soweit sich das auf der Grundlage einer relativ kurz gehaltenen Presseerklärung überhaupt sagen lässt, bestätigt der Bundesgerichtshof im Wesentlichen eine Position, welche die Labels über viele Jahre hin unverändert vertreten haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Martin Schaefer von der Kanzlei Boehmert & Boehmert. Schaefer fungiert als externer Berater des Bundesverbands Musikindustrie und betreut ein paralleles Klingeltonverfahren, das ebenfalls dem BGH zur Entscheidung vorliegt.
Klingeltonurteil: Martin Schaefer erklärt die Sicht der Tonträgerhersteller
Der Bundesgerichtshof sorgte mit einer vorweihnachtlichen Entscheidung im Klingeltonstreit für Aufsehen. Der Komponist Frank Kretschmer hatte gegen den mittlerweile längst aufgelösten Schweizer Provider Telemedia Service geklagt, weil der Kretschmers Song „Rock My Life“ in der Interpretation von Jeanette Biedermann ohne Einwilligung des Urhebers als Klingelton angeboten hatte. Der BGH gab Kretschmer recht. Nun bezieht unter anderem Rechtsanwalt Martin Schaefer in MusikWoche Position.






