In Österreich werden künftig doch keine Urheberrechtsabgaben auf Festplatten in PCs und Notebooks erhoben. Dies folgt aus einem Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH). „Das Urteil besagt konkret, dass für integrierte oder externe Festplatten für Notebooks und sonstige PCs keine Vergütungspflicht besteht“, berichtet die Presseagentur APA.
Damit wies das Gericht eine Klage der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana, die Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertritt, gegen das IT-Unternehmen Gericom ab. Austro Mechana hatte von Gericom Auskünfte darüber gefordert, wie viele Festplatten das Unternehmen abgesetzt hat, um Gebührenforderungen stellen zu können. Entscheidend sei gewesen, dass diese Art von Festplatten „regelmäßig zu einem gewichtigen – und nicht zu vernachlässigenden – Teil für andere Zwecke als für Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch genutzt werden“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Speicher für MP3-Player sowie wechselbare Speicherkarten, die primär zur Vervielfältigung für den privaten Gebrauch genützt würden, unterlägen hingegen der Urheberrechtsabgabe. Zudem entschied der OGH, dass kein Unterschied zwischen analogen und digitalen Speichern gemacht werden könne.





