Die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 12. April ist rechtskräftig: Da die IFPI die Frist verstreichen ließ ohne Einspruch einzulegen, bleibt es bei der bisherigen Vergütung in Höhe von 9,009 Prozent vom Handelsabgabepreis. GEMA und der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) sehen ihre Positionen bestätigt.
„Die GEMA begrüßt, dass durch das Einlenken der IFPI ein langjähriger und kostpieliger Rechtsstreit vermieden wurde“, erklärt der GEMA-Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Reinhold Kreile. „Damit akzeptiert die IFPI, dass der Vergütungssatz für Tonträger von 9,009 Prozent sowie die Mindestvergütungen, die 1997 von Tonträgerindustrie und europäischen Verwertungsgesellschaften als angemessene Vergütung für die Urheber festgelegt wurden, nach wie vor Bestand haben.“ Die GEMA wolle nun „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen“ damit die zwischenzeitlich auf ein Sperrkonto geflossene Differenzsumme „unverzüglich an die Rechteinhaber ausgeschüttet“ wird. Dabei erwarte man die Unterstützung der Tonträgerindustrie.
Auf eine schnelle Abwicklung in diesem Punkt hofft auch DMV-Vizepräsident Karl-Heinz Klempnow. Demnach geht es bei den bisher hinterlegten Beträgen um die Summe von rund 40 Mio. Euro. DMV-Präsidentin Dagmar Sikorski ergänzt: „Die Musikverleger begrüßen, dass durch den Rechtsmittelverzicht der IFPI das Verfahren schnell beendet werden konnte. Der DMV fühlt sich in seiner von Anfang an vertretenen Rechtsauffassung voll bestätigt.“ Mehr zum Thema






