Im Prozess gegen Sharman Networks und KaZaA haben die Anwälte beider Seiten in den ersten beiden Verhandlungstagen vor einem australischen Bundesgericht ihre Positionen dargelegt. Anthony Meager, Anwalt von Sharman, stützt seine Verteidigung hauptsächlich auf das so genannte amerikanische Betamax-Urteil: KaZaA verfüge vor allem über legale Nutzungsmöglichkeiten und könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn einzelne Nutzer die P2P-Software für illegale Zwecke missbrauchen.
Aus demselben Grund seien auch andere Tauschbörsen, zuletzt in den USA, von einer Haftbarkeit entbunden worden, so Meager. Tony Bannon, Anwalt für die klagenden Plattenfirmen, wirft der Softwarefirma indes vor, sie unterlasse bewusst die Filterung von urheberrechtlich geschütztem Material. KaZaA drohe in seinen AGBs allen Nutzern den Ausschluss aus dem Tauschnetz an, sollten über das P2P-System Kinderpornos oder andere obszöne Inhalte verbreitet werden. Wenn KaZaA also in der Lage sei, diese Art von Daten herauszufiltern, dann müsse auch eine Filterung von nicht lizenzierten Musiktiteln möglich sein, so Bannon.
Da dies nicht geschieht, erheben die Labels den Vorwurf, dass Sharman den Urheberrechtsbruch still duldet. Meager hingegen bestreitet, dass Sharman dazu in der Lage wäre, derartige Filter bei KaZaA einzusetzen. Man habe bereits versucht, solche Systeme zu implementieren, doch sie hätten nicht funktioniert, sagte Meager. Für die Musikindustrie ist der Fall jedoch klar: Sharman spielt das Unschuldslamm und nimmt dank einer Reichweite von geschätzten 100 Mio. Nutzern gleichzeitig Unsummen über Werbung ein.
Richter Murray Wilcox forderte die beiden Parteien am 30. November auf, im Rahmen der Verhandlung Belege dafür vorzuweisen, inwieweit eine Filterung der getauschten Daten möglich wäre, und ob KaZaA dergestalt modifiziert werden kann, dass künftig keine Urheberrechte mehr verletzt werden. Sollte Sharman für die Copyright-Vergehen seiner Nutzer haftbar gemacht werden, muss in einem Folgeprozess über die Höhe des Schadensersatzes verhandelt werden.





