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KaZaA-Chefin muss vor Gericht

Zehn Wochen nach dem Schuldspruch und ein Jahr nach Beginn des Verfahrens gegen den KaZaA-Vertrieb Sharman Networks hat ein Richter verfügt, dass Sharman-Chefin Nikki Hemming vor Gericht erscheinen muss. Bei einem Kreuzverhör soll Klarheit über Hemmings Besitzverhältnisse hergestellt und somit ein Ansatz für Schadensersatzansprüche der Tonträgerindustrie gefunden werden.

Zehn Wochen nach dem Schuldspruch gegen Sharman Networks, den Vertrieb der P2P-Anwendung KaZaA, und ein Jahr nach Beginn des Verfahrens gegen die australische Softwarefirma hat ein Richter nun verfügt, dass Sharman-Chefin Nikki Hemming erstmals persönlich vor Gericht erscheinen muss. Bei einem Kreuzverhör soll Klarheit über Hemmings Besitzverhältnisse hergestellt und somit ein Ansatz für die Schadensersatzansprüche der Tonträgerindustrie gefunden werden. Einen Termin für die Vernehmung gibt es noch nicht, doch Richter Michael Moore hat von Hemming eine eidesstattliche Auflistung ihrer Besitztümer bis zum 6. Dezember verlangt.

Während des Prozesses gegen Sharman wurde bis zuletzt nicht geklärt, wer tatsächlich hinter der P2P-Firma steckt. Die australischen Büros sind nur eine Zweigniederlassung der Sharman-Zentrale, die im südpazifischen Inselstaat Vanuatu residiert. Dort genießen Informationen über Privatfirmen absoluten Schutz. Daher ist weiterhin unklar, wem Sharman tatsächlich gehört und wer somit für begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann. Bereits im März hatte die klagende Musikbranche vor Gericht erfolglos versucht, eine Offenlegung der Besitzstrukturen zu erreichen.

Hemming soll nach Ansicht der Ermittler ihre Luxusvilla in Sydneys Stadtteil Castle Cove für 2,1 Mio. australische Dollar (1,3 Mio. Euro) an ihren Buchhalter John Myers verkauft haben. Dennoch blieb sie darin wohnen. Myers soll in der Folge eine Mio. Dollar an Hemmings Lebensgefährten und die restlichen 1,1 Mio. Dollar an eine von Sharman kontrollierte Treuhandgesellschaft auf Vanuatu überschrieben haben.

Vermutlich ab Frühjahr 2006 soll in einem Folgeprozess geklärt werden, welche Kompensation Sharman an die Rechteinhaber zahlen muss. Die Branche will dem Vernehmen nach mindestens eine Mrd. Dollar einfordern.

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