Im Prozess gegen Sharman Networks, den Vertrieb der P2P-Software KaZaA, könnte es wahrscheinlich doch noch zu einer Vernehmung von Nikki Hemming kommen. Die Anwälte der klagenden Tonträgerfirmen erhielten vom australischen Bundesgericht nun die Genehmigung, die Sharman-Chefin ins Kreuzverhör nehmen zu dürfen. Beim Prozesstag am 24. Mai soll Hemming demnach auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen, auch die Aussagen von Sharman-Buchhalter John Meyers und Geoffrey Gee, Anwalt der Firma, sollen im Verfahren gehört werden. Seit Beginn des Prozesses gegen Sharman wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung im Oktober 2004 machte Hemming von ihrem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch.
KaZaA-Chefin Hemming muss in den Zeugenstand
Im Prozess gegen Sharman Networks, den Vertrieb der P2P-Software KaZaA, könnte es doch noch zu einer Vernehmung von Nikki Hemming kommen. Anwälte der klagenden Tonträgerfirmen erhielten vom australischen Bundesgericht nun die Genehmigung, die Sharman-Chefin ins Kreuzverhör nehmen zu dürfen.





