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Kampeter und Krings verteidigen Zweiten Korb

Nach der ersten Lesung zum Entwurf des Zweiten Korbs im Bundestag beziehen die Unionspolitiker Günter Krings und Steffen Kampeter in der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle Position.

Nach der ersten Lesung zum Entwurf des Zweiten Korbs im Bundestag in der Nacht vom 29. auf den 30. Juni beziehen die Unionspolitiker Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Geistige Eigentum im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU Deutschlands, in der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle Position:

„Für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist ein effizientes und durchsetzungsstarkes Urheberrecht von aller größter Bedeutung. Deutschland lebt von seinen Köpfen“, lassen die beiden Politiker wissen und fordern einen umfassenden Schutz für kreative Leistungen ein: „Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf geht dabei in die richtige Richtung.“ Sie begrüßen die Absage an eine Bagatellklausel und das Festhalten am Umgehungsverbot technischer Schutzmaßnahmen. So könne der Urheber „sein Werk mittels Kopierschutz vor unbefugten Eingriffen sichern“. Allerdings sei im Gesetzgebungsverfahren zu überlegen, „ob man die Privatkopie nicht noch präziser fasst, um mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Urheber zu schaffen“.

Auf Konfrontationskurs zu Positionen der Kreativen in der Musikwirtschaft gehen die beiden Politiker dagegen beim Thema der angemessenen Vergütung: „Trotz Weiterentwicklung von DRM-Systemen bleibt die Pauschalvergütung im Moment ohne vernünftige Alternative“, betonen Kampeter und Krings und ergänzen: „Das Vorhaben der Regierung, die Vergütung an der tatsächlichen Nutzung des Gerätes oder des Speichermediums für Vervielfältigungen zu bemessen, schafft einen gerechteren Maßstab als die bisherige Regelung.“ Sie räumen allerdings ein, dass die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich „effizient ausgestaltet werden“ müssten: „Jahrelange Prozesse über die Abgabenpflichtigkeit von Geräten, wie sie die jetzige Gesetzeslage aufbietet, sollten möglichst vermieden werden.“

Das Parlament werde sich nun einer intensiven Diskussion stellen, heißt es. Der Rechtsausschuss des Bundestags habe „bereits einen Beschluss über die Durchführung einer Anhörung getroffen, auf der das Gesetzesvorhaben noch mal auf den Prüfstand gestellt wird“. Die erste Lesung zum aktuellen Entwurf der Novelle fand als 27. Punkt der Tagesordnung am frühen Morgen des 30. Juni statt.

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