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Japanische Künstler rebellieren gegen Sony & Co.

Die Weigerung von Sony Music und anderen japanischen Plattenfirmen, das Repertoire ihrer Künstler für den Verkauf im iTunes Music Store freizugeben, kommt bei den Kreativen offenbar gar nicht gut an. Einzelne Musiker proben bereits die Revolution und wollen ihre Songs im Alleingang Apple andienen.

Die Weigerung von Sony Music und anderen japanischen Plattenfirmen, das Repertoire ihrer Künstler für den Verkauf im iTunes Music Store freizugeben, kommt bei den Kreativen offenbar gar nicht gut an. Einzelne Musiker proben bereits die Revolution und wollen ihre Songs im Alleingang Apple andienen. Als prominentester japanischer Star widersetzt sich Rocker Motoharu Sano seiner Plattenfirma Sony Music: Er wolle seine Musik überall dahin liefern, wo seine Fans sind, erklärte er der Tageszeitung „Nihon Keizai Shimbun“ und kündigte an, einen Teil seines Repertoires eigenständig an Apple lizenzieren zu wollen.

Auch andere Musiker sehen sich von ihren kooperationsunwilligen Plattenfirmen benachteiligt und wollen nun selbst aktiv werden. Die Künstleragentur Amuse Inc., die zahlreiche japanische Stars vertritt, hat bereits angekündigt, ihre zunächst zögerliche Haltung gegenüber Apple zu überdenken und über Lizenzen für den iTunes Music Store zu verhandeln.

Apple hatte vor einer Woche seinen japanischen iTunes Store ohne die Titel von Firmen wie Sony Music, Warner Japan und Victor Entertainment eröffnet. Dennoch setzte der Downloadshop bereits nach vier Tagen eine Mio. Songs ab. Das von Sony mitbetriebene Downloadangebot Mora verkaufte bislang rund 450.000 Songs pro Monat. Während bei Sony Music strategische Gründe als Ursache für die Verweigerungshaltung angeführt werden, betont man bei Victor, dass man durchaus an einem Deal mit Apple interessiert sei – die Verhandlungen laufen noch.

Laut „Nihon Keizai Shimbun“ sind japanische Künstler in einer vergleichsweise günstigen Verhandlungsposition, weil die meisten ihre Verträge mit den Plattenfirmen noch nicht auf die Möglichkeit eines Downloadvertriebs nachverhandelt haben und nun diese Rechte im Einzelfall frei vergeben können.

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