Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am 23. Februar eine Prospekthaftungsklage gegen das schweizerische Bankhaus Julius Bär zurück. Verschiedene Anleger fühlten sich von den Bankern schlecht beraten und hatten wegen angeblich unzureichender Angaben in Verkaufsprospekten der Schweizer auf Schadensersatz geklagt. Von diesem BGH-Urteil sei eine ebenfalls gegen Julius Bär laufende Klage des Musikproduzenten Jack White nicht betroffen, heißt es in einem Schreiben der Jack White Productions AG, deren Vorstandsvorsitzender White ist.
Als alleiniger Gesellschafter der J. W. Beteiligungsgesellschaft hatte White Ende 2001 ein Verfahren wegen falscher Anlageberatung gegen Julius Bär und den damaligen Handlungsbevollmächtigten des Bankhauses, Kurt Ochner, angestrengt. Dieses sei noch vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/M. anhängig, der nächste Verkündigungstermin stehe am 19. April an. White hält den Bankern vor, aufgrund ihrer Beratung viel Geld verloren zu haben. Laut früheren Informationen dreht es sich um rund drei Mio. Euro. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.





