Die bevorstehende Anhörung vor dem Obersten US-Gerichtshof im Prozess gegen Grokster und StreamCast wird zu einer internationalen Angelegenheit. Neben dem US-Tonträgerverband RIAA und der Filmbranchenvereinigung MPAA drängen nun auch die IFPI, die Urheberrechtsgesellschaften BIEM, CISAC und ICMP, die Schauspielervereinigung FIA, der Filmproduzentenverband FIAPF, der Verlegerverband IPA, der Software- und Gamesverband BSA sowie die Videovereinigung IVF auf einen Schuldspruch gegen die Betreiber der P2P-Tauschbörsen. Diese neun internationalen Interessengruppen von Rechteinhabern treten zwar nicht als Kläger auf, sie haben jedoch eine im angelsächsischen Rechtssystem übliche Amicus-Akte eingereicht. Unmittelbar oder mittelbar Betroffene können mit diesen Eingaben ihre Positionen in dem betreffenden Rechtsstreit zu Gehör bringen und ggf. können diese auch als Sachverständigenmeinung herangezogen werden.
Die neun Verbände wollen, dass der Supreme Court auch die Gefahr für nichtamerikanische Rechteinhaber erkennt, die ein Freispruch von Grokster und StreamCast bedeuten würde. Außerdem hat sich inzwischen auch die US-Regierung in den Fall eingeschaltet. Der stellvertretende Justizminister Paul D. Clement stellt sich mit seiner Eingabe auf die Seite der Entertainmentbranche. Die bisherigen Gerichtsinstanzen hatten StreamCast und Grokster attestiert, die Tauschbörsen könnten nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden – schließlich seien Technologien, die auch einen beträchtlichen legalen Nutzen haben, frei von Haftungsansprüchen. Doch genau das zweifelt die US-Regierung an: Von einem beträchtlichen Nutzen könne bei P2Ps nicht die Rede sein, da sie ihre Umsätze fast ausschließlich dadurch erwirtschaften, dass sie illegales Filesharing ermöglichen.





