Recorded & Publishing

Indie-Acts verklagen Google wegen Musik-KI

Wie ein Zusammenschluss unabhängiger US-Musiker:innen dem Tech-Konzern vorwirft, habe Google sein KI-Musik-Modell Lyria, das Teil der KI-Suite Gemini von Google ist, unrechtmäßig mit urheberrechtlich sowie leistungsschutzrechtlich geschützten Werken trainiert, ohne die dafür nötige Lizenz zu haben.

Die Musikwelt ist um einen weiteren Rechtsstreit zwischen der Kreativbranche und einem Tech-Unternehmen reicher. Am 6. März 2026 reichte eine Gruppe US-amerikanischer Indie-Acts eine Klage gegen Google ein. Konkret geht es um das KI-Musikmodell Lyria 3 des Tech-Giganten.

Dem Konzern wird vorgeworfen, Lyria 3 mit urheberrechtlich geschützten Aufnahmen aus der ebenfalls zu Google gehörenden Plattform YouTube trainiert zu haben, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen oder eine Vergütung zu zahlen. Google hatte im Zuge der Markteinführung erklärt, man habe nur Musik zu Trainingszwecken genutzt, zu der man gemäß den Nutzungsbedingungen der Plattform Zugriff gehabt habe.

Dem widersprechen die Indie-Acts: Ihrer Ansicht nach enthalten die AGB, denen man zustimmt, wenn man seine Musik an die Videoplattform oder den Google-eigenen Musikstreamingdienst lizenziert, keineswegs einen Passus, der Google erlaubt, mit den zur Verfügung gestellten Daten eine generative Musik-KI zu kommerziellen Zwecken zu entwickeln.

„Google hat Millionen von urheberrechtlich geschützten Aufnahmen, musikalischen Kompositionen und Liedtexten kopiert, darunter mindestens 44 Millionen Clips und 280.000 Stunden Musik“, heißt es in der Anklage.

Die Vorwürfe gegen Google sind tatsächlich anders einzuschätzen als die Klagen gegen Start-up-Dienste wie Suno oder Udio. Denn diese hatten bei der Veröffentlichung ihrer Modelle keine etablierten Verbindungen zur Musikbranche – anders als YouTube beziehungsweise Google. Seit YouTube zur primären Quelle für Musikvideos wurde und spätestens seit dem Start von YouTube Music ist die Google-Tochter ein etablierter Partner der Branche. Allerdings wird seitens einiger Vertreter:innen Kritik am Konzern laut, da die Auszahlungen an Musiker:innen geringer seien als bei der Konkurrenz und YouTube zuletzt die Meldungen an die Billboard-Charts einstellte.

Durch die Lizenzvereinbarungen mit der Branche bezüglich YouTube sowie dem Verwertungstool Content ID könnte sich Google in sicherem Fahrwasser gewähnt haben.

Die Anwälte der Musiker:innen werfen Google vor: „Google hatte alle Möglichkeiten, dieses Produkt legal zu entwickeln. Es verfügt über die technische Infrastruktur, die finanziellen Ressourcen und die Branchenkontakte, um vor dem Training die Rechte zu klären. Google hat sich dagegen entschieden, nicht weil eine Lizenzierung unmöglich war, sondern weil das Kopieren schneller und billiger war.“