Der Dachverband der unabhängigen Musikunternehmen Europas begrüßt die erneute Bewegung rund um die zweite vorläufige Kartellprüfung zur Fusion von BMG und Sony Music zu Sony BMG Music Entertainment. Die Impala-Vorstände Martin Mills und Patrick Zelnik kündigten an, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Aufklärung wettbewerbsrechtlicher Fragen beitragen zu wollen.
„Wir haben schon jetzt unseren Teil zu den Untersuchungen der Kommission beigetragen und wollen das auch künftig tun, um so zur Lösung der vom Gericht erkannten Probleme beizutragen“, bestätigte Chairman Martin Mills. Denn eine Lösung dieser Fragen – gemeint sind vor allem die Befürchtungen der Independents in puncto Marktzugang und Wahlfreiheit der Konsumenten – sei für Künstler und Musikfans von großer Bedeutung.
„Die Major-Konzerne und die Kommission müssen mit den Independents zusammenarbeiten, um eine Lösung für die strukturellen und wettbewerbsrechtlichen Probleme zu finden“, unterstreicht auch Präsident Patrick Zelnik. Die größte Herausforderung für die unabhängigen Musikunternehmen sei es nun, die eigenen Interessen zu stärken und der Branchenkrise zu widerstehen. Dabei seien neben einem ungehinderten Marktzugang auch Innovationsgeist und Möglichkeiten zur Diversifizierung gefragt.
Die EU-Kommission hatte jüngst angekündigt, bis zum 1. März über eine erneute Genehmigung von Sony BMG oder eine vertiefte Prüfung zu entscheiden. Die Wettbewerbshüter der EU hatten den Zusammenschluss der Tonträgersparten von Bertelsmann und Sony im Juli 2004 genehmigt, doch nach einer Impala-Klage hatte das Europäische Gericht Erster Instanz die Fusionserlaubnis zwei Jahre später für nichtig erklärt. Sollten die europäischen Kartellwächter eine vertiefte Prüfphase einleiten, müssten Sony BMG und andere fusionswillige Unternehmen noch weitere vier Monate ausharren.
Die Kommission kann die Bildung von Sony BMG auch nachträglich genehmigen, bei Bedarf allerdings unter Auflagen. So könnte Brüssel unter Umständen einen Verkauf von Firmenteilen fordern. Sollte am Ende der Kartellprüfung eine Ablehnung stehen, müsste der deutsch-japanische Major getrennt werden.






