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Impala reagiert gelassen auf Revisionsantrag zur Majorfusion

Der von Sony und Bertelsmann gegen die Annullierung der Fusionsgenehmigung durch den Europäischen Gerichtshof eingelegte Widerspruch ändere nach Ansicht des Indie-Verbandes Impala nichts an den vorliegenden Tatsachen.

Der von Sony und Bertelsmann gegen die Annullierung der Fusionsgenehmigung durch den Europäischen Gerichtshof eingelegte Widerspruch ändere nach Ansicht der Impala nichts an den vorliegenden Tatsachen. Die Genehmigung des Mergers bleibe nichtig, heißt es in einer Reaktion des Independent-Verbandes.

„Wir wären sehr überrascht, wenn das Gericht die Berufung überhaupt zulässt“, so die Impala. Die Entscheidung des Gerichts in erster Instanz habe auf Fakten basiert, nämlich auf Verfahrensfehlern der EU-Kommission bei der Prüfung und Beurteilung des Fusionsvorhabens. Daher rechnet der Indie-Verband mit einer Abweisung des Widerspruchs wegen Unzulässigkeit. Zudem sei fragwürdig, ob die Eingabe fristgerecht erfolgt sei, hieß es aus Brüssel.

Bei Bertelsmann ist man dagegen weiterhin davon überzeugt, dass die Fusionsgenehmigung formal einwandfrei zustande gekommen ist. „Begründung ist, dass die Entscheidung der EU-Kommission von 2004, grünes Licht für das Musik-Joint-Venture Sony BMG zu geben, rechtlich und faktisch korrekt war“, zitiert die „Financial Times Deutschland“ das Unternehmen. Das Urteil der Europarichter soll nun für Klarheit sorgen und im positiven Falle die ursprüngliche Entscheidung der EU-Kommission stützen.

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