Der Bundesgerichtshof hat die ursprünglichen Verlagskontrakte von Xavier Naidoo mit Universal Music Publishing und 3p Songs endgültig für wirksam erklärt. Im Gegensatz zum Rechtsstreit mit 3p um den Künstlervertrag und Ansprüche aus Konzertgagen konnte sich Naidoo somit im Verlagsrechteprozess gegen die Verlagsarme von Universal und 3p nicht durchsetzen.
Der BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom vergangenen Jahr. Demnach bleiben Naidoos Kündigungen der Verlagsverträge rechtlich ohne Konsequenz. Universal Music Publishing und 3p Songs behalten somit die Verlagsrechte an Naidoos Erfolgsalbum „Nicht von dieser Welt“ (1998). Der BGH folgte der Argumentation des OLG Frankfurt, wonach der Künstlervertrag Naidoos mit 3p und die Verlagsverträge kein einheitliches Rechtsgeschäft darstellten und Naidoo nicht ohne die anderen Urheber zur Kündigung berechtigt sei.






