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IFPI Schweiz verschickt Warnungen an Tauschbörsennutzer

Die Schweizer Landesgruppe des Branchenverbands IFPI wendet sich per Instant Messaging an Nutzer illegaler P2P-Börsen. Wer jetzt mit dem Raubkopieren aufhöre, vermeide rechtliche Konsequenzen ab Mitte November 2005, heißt es in der Mitteilung.

Die Schweizer Landesgruppe des Branchenverbands IFPI wendet sich per Instant Messaging an Nutzer illegaler P2P-Börsen. Wer jetzt mit dem Raubkopieren aufhöre, vermeide rechtliche Konsequenzen ab Mitte November 2005, heißt es in der Mitteilung. Die Nachricht öffnet sich automatisch auf dem Bildschirm von P2P-Usern, „wenn sie zum Raubkopieren von Musik eine Tauschbörse im Internet aufsuchen“, erklärt die IFPI. Durch die Mitteilung sollen die Nutzer über den Schutz des geistigen Eigentums sowie über mögliche Folgen einer Urheberrechtsverletzung informiert werden. „Wir freuen uns über Ihr Interesse an Musik – aber warum ignorieren Sie die Rechte jener Urheber, Künstler und Labels, die diese Musik geschaffen haben“, fragt die IFPI den Nutzer.

Wer Musikdateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet anbiete, verstoße gegen das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG). Diese Urheberrechtsverletzungen könnten Schadenersatzforderungen gemäß Artikel 62 des URG sowie strafrechtliche Sanktionen gemäß den Artikeln 67 und 69 des URG nach sich ziehen. „Sie sind als Tauschbörsen-User nicht anonym: Ihr Computer ist identifizierbar, und damit können auf gerichtlichen Antrag auch Ihr Name und Ihre Adresse ermittelt werden“, betont die IFPI. Die Instant Messages seien die letzte Warnung, bevor gegen Raubkopierer von Musikfiles im Internet konsequent durchgegriffen werde.

Auf ihrer Internetseite kündigt die IFPI Schweiz eine rechtliche Offensive gegen P2P-Nutzer für Mitte November an.

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