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IFPI bestraft Musikpiraten

Die IFPI hat sich den Kampf gegen die Musikpiraterie auf die Fahnen geschrieben und verbucht damit auch in Deutschland die ersten Erfolge. musik.woche sprach mit Hartmut Spiesecke, Sprecher des Bundesverbandes Phono und einem 23-jährigen Azubi, der 4500 Euro Strafe wegen illegalen Filesharings zahlen muss.

Die IFPI hat sich den Kampf gegen die Musikpiraterie auf die Fahnen geschrieben und verbucht damit auch in Deutschland die ersten Erfolge. So wurden kürzlich rund 70 Strafanträge gegen unbekannt gestellt und die ersten Täter belangt. Da im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern in Deutschland bislang kein gesicherter zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internetprovider besteht, müssen die Rechteinhaber Strafverfahren einleiten, um zunächst die Identität der Musikpiraten zu erfahren. Die Strafanträge enthalten die den Usern zugeordneten IP-Adressen unter Hinweis auf den zugehörigen Internet-Provider, die wiederum der Staatsanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig sind. Normalerweise wird aber nur dann ein Strafverfahren eingeleitet, wenn sich der Täter uneinsichtig zeigt. Sonst fährt die IFPI derzeit die Strategie, einen Vergleich mit den Delinquenten zu suchen und diese gleichzeitig in ihre Öffentlichkeitsarbeit einzubinden. So auch im Fall des 23-jährigen Azubis Peter Schmidt*, der 650 Musikdateien auf seinen Rechner gespeichert hatte und diese illegal in Tauschbörsen anbot. Die IFPI einigte sich mit ihm auf ein Bußgeld von 4500 Euro und er erklärte sich im Gegenzug dazu bereit, für Interviews zur Verfügung zu stehen.

äußerten sich Schmidt und Hartmut Spiesecke, Sprecher des Bundsverbandes Phono, gemeinsam zum Thema Musikpiraterie. So gab Schmidt an, er habe Tauschbörsen vor allem aus „Bequemlichkeit und aus Geldmangel“ genutzt: „Ich konnte und wollte nicht soviel Geld für CDs ausgeben; da waren Tauschbörsen eine günstige und einfache Alternative.“ Dass er sich strafbar machen könnte, sei ihm indes nicht bewusst gewesen: „Ich wusste wohl, dass es nicht ganz korrekt ist, aber dass es sich dabei um eine regelrechte Straftat handelt, war mir nicht klar. Ich habe mir ehrlich gesagt auch nie wirklich Gedanken darüber gemacht, dass ich jemanden damit schädige. Außerdem habe ich das Ganze immer als Kavaliersdelikt betrachtet.“

Genau damit soll nach dem Wunsch der IFPI in Zukunft Schluss sein. Laut Spiesecke solle sich niemand sicher fühlen können, es könne jeder erwischt und belangt werden, weil Urheberrechtsverletzungen eben kein Kavaliersdelikt seien. Spiesecke wies außerdem darauf hin, dass durch umfangreiche Aufklärungskampagnen mittlerweile jeder um die Illegalität von Tauschbörsen wissen müsste. Dass die Aufklärungsarbeit Früchte trägt, ergab auch eine von der GfK kürzlich durchgeführte Studie, die die IFPI beauftragte. So wissen mittlerweile 79 Prozent aller Deutschen, dass P2P-Musikangebote in Tauschbörsen illegal sind.

*Name von der Redaktion geändert

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