Da im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern in Deutschland bislang kein gesicherter zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internetprovider besteht, müssen die Rechteinhaber Strafverfahren einleiten, um zunächst die Identität der Musikpiraten zu erfahren. Die Strafanträge enthalten die den Usern zugeordneten IP-Adressen unter Hinweis auf den zugehörigen Internet-Provider, der wiederum der Staatsanwaltschaft gegenüber auskunftspflichtig ist. Normalerweise wird aber nur dann ein Strafverfahren eingeleitet, wenn sich der Täter uneinsichtig zeigt. Sonst fährt die IFPI derzeit die Strategie, einen Vergleich mit den Delinquenten zu suchen und diese gleichzeitig in ihre Öffentlichkeitsarbeit einzubinden, die vor allem auf Aufklärung setzt und damit die ersten Erfolge verbuchen kann. Mit dem 23-jährigen Azubi Peter Schmidt (Name von der Redaktion geändert), der 650 Musikdateien auf seinen Rechner gespeichert hatte und diese illegal in Tauschbörsen anbot, einigte sich die IFPI auf ein Bußgeld von 4500 Euro. Schmidt erklärte sich im Gegenzug dazu bereit, den Medien für Interviews zur Verfügung zu stehen. So kam es zum Gespräch mit musikwoche, an dem sich auch Piraterie-Bekämpfer Dr. Hartmut Spiesecke, Sprecher des Bundesverbandes Phono, beteiligte.
IFPI bestraft Musikpiraten
Die IFPI hat sich den Kampf gegen die Musikpiraterie auf die Fahnen geschrieben und verbucht auch in Deutschland erste Erfolge. So wurden kürzlich rund 70 Strafanträge gegen Unbekannt gestellt und die ersten Täter belangt. Ein 23-jähriger Azubi muss 4500 Euro bezahlen – und unterstützt die IFPI bei ihrer Antipirateriekampagne.






