MW: Herr Schmidt, wie kamen Sie überhaupt dazu, Tauschbörsen zu nutzen? Schmidt: Eigentlich aus Bequemlichkeit und aus Geldmangel. Ich konnte und wollte nicht soviel Geld für CDs ausgeben, und da waren Tauschbörsen eine günstige und einfache Alternative.
MW: Wieviel haben Sie ungefähr getauscht? Schmidt: Ich hatte rund 650 Audio-Dateien auf meinen Rechner, die ich in der Tauschbörse zur Verfügung gestellt habe, habe diese aber nie auf CDs gebrannt oder irgendwie kommerziell verwertet.
MW: Hat sich ihr CD-Kaufverhalten durch das Filesharing verändert? Schmidt: Auf jeden Fall. Vorher habe ich mir monatlich ein Album und eine Maxi-Single für 20 bis 25 Euro gekauft. In der Tauschbörse war ich ungefähr ein dreiviertel Jahr aktiv dabei, in dieser Zeit habe ich vielleicht zwei CDs gekauft. Jetzt werde ich wohl wieder jeden Monat ungefähr eine CD kaufen.
MW: Welche Netzwerke haben sie primär genutzt? Schmidt: Ich war nur bei Kazaa.
MW: Wussten Sie, dass Sie etwas Illegales tun? Schmidt: Ich wusste wohl, dass es nicht ganz korrekt ist, aber dass es sich dabei um eine regelrechte Straftat handelt, war mir nicht klar. Ich habe mir ehrlich gesagt auch nie wirklich Gedanken darüber gemacht, dass ich damit jemanden schädige. Außerdem habe ich das Ganze immer als Kavaliersdelikt betrachtet.
MW: Musikpiraterie war aber gerade in den letzten Monaten auch in den Medien Thema. Wurde Ihnen da nicht langsam klar, dass Sie sich strafbar machen? Schmidt: Ich habe die Diskussion nicht wirklich bewusst verfolgt. Allerdings habe ich tatsächlich eine Sendung gesehen, wo Mitarbeiter eines Fernsehteams als Ermittler auftraten und Hausdurchsuchungen machten. Tenor der Geschichte war, ob diejenigen, die tatsächlich illegale Songs auf ihren Rechnern hatten, sich denn davon abhalten lassen würden, wenn sie tatsächlich mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssten. Da wurde mir schon klar, dass es illegal ist, aber mir war in keinster Weise das zu erwartende Strafmaß klar. Spiesecke: Dazu würde ich gern ergänzen, dass wir ja eine Reihe von Aufklärungsmaßnahmen gestartet haben. Wir waren an Universitäten mit diesem Thema, wir haben Tauschbörsennutzer mit instant messages direkt auf das Problem hingewiesen und auch darauf, dass sie rechtlich belangt werden können. Als in Amerika die ersten Klagen und Verurteilungen gegen Musikpiraten stattfanden, hat das auch bei uns ein gewaltiges Medienecho gefunden; und es war schnell klar, und das wurde auch kommuniziert, dass auch bei uns Rechtsverfahren eröffnet werden würden. Unklar war nur, wann wir in Deutschland damit beginnen würden.
MW: Hätten Sie je damit gerechnet, erwischt zu werden? Schmidt: Nein, niemals, ich habe mich immer als kleinen Fisch gesehen und hätte nie gedacht, rechtlich belangt zu werden.
MW: Wie kam es überhaupt zum Verfahren? Schmidt: Es kam ein Brief vom Landgericht, dass es eine Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts gab. Ich bin dort dann erschienen, weil ich eine Aussage machen sollte. Allerdings habe ich diese verweigert, das Verfahren wurde dann eröffnet. Das Strafverfahren wurde allerdings später wieder eingestellt. Spieseke: Es gibt in diesem Fall die Möglichkeit des so genannten Privatklagewegs, in dem der Geschädigte die Beweisführung übernimmt, das Ganze aber trotzdem ein Strafverfahren bleibt. Hierauf verzichten wir nun allerdings, weil die Schadensersatzforderungen im zivilrechtlichen Vergleich zügig vereinbart wurden.
MW: Herr Spiesecke, wie wurden Sie auf diesen Fall aufmerksam? Spiesecke: Illegale Musikangebote sind im Internet ja nun wirklich nicht schwierig zu finden. Normalerweise obliegt es der proMedia GmbH, in unserem Auftrag im Netz nach Musikpiraten zu suchen.
MW: Wie ist die allgemeine Vorgehensweise in solchen Fällen? Spiesecke: Wenn die Ermittler auf einen illegalen Musikanbieter aufmerksam geworden sind, ermitteln sie, bei welchen Internet-Provider der Betreffende Kunde ist. Dort gibt es IP-Nummern, die dann für die Abrechnung genutzt werden. Es kann genau verfolgt werden, wer zu welcher Zeit online war. Wenn ein Strafverfahren eröffnet wird, teilen wir der Staatsanwaltschaft mit, über welchen Provider der Angeklagte seinen Internetanschluss abrechnet. Der Provider ist im Rahmen von Strafermittlungen natürlich auskunftspflichtig und muss der Staatsanwaltschaft die Identität des Betreffenden preisgeben. Dann wird entweder eine Hausdurchsuchung gemacht oder, wie in diesem Fall, wenn der Betreffende ohnehin geständig ist, nimmt das Verfahren auch ohne Hausdurchsuchung seinen Lauf.
MW: Wie ist generell ihre momentane Strategie im Umgang mit Filesharern? Spiesecke: Ich möchte ganz klar sagen, dass wir niemandem das Gefühl geben wollen, er könne sich in Sicherheit wiegen. Jemand, der 650 Musikdateien in „Tauschbörsen“ anbietet, ist für uns auch kein kleiner Fisch mehr, auch wenn, wie ja auch Herr Schmidt sagt, die Öffentlichkeit so etwas oft noch als Kavaliersdelikt wahrnimmt. Dies ist jedoch aus unserer Sicht nicht so. Es gibt auch keine Untergrenze, um beispielsweise zu sagen: „Wir verfolgen erst ab Größenordnungen von X.“ Letztlich kann jeder belangt werden.
MW: Herr Schmidt, mit was für einer Strafe müssen Sie rechnen? Schmidt: Das Strafverfahren wurde eingestellt, wir haben uns auf einen Vergleich geeinigt. Ich musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben, dass ich so etwas nie wieder tue, und habe mich außerdem bereit erklärt, Interviews zu geben und so die Öffentlichkeitsarbeit der Phonoverbände gegen die Musikpiraterie zu unterstützen. Schließlich haben wir uns auf eine Zahlung von 4400 Euro geeinigt, die den Schadensersatz beinhaltet und die Anwaltskosten der Gegenseite deckt.
MW: Wie genau ist es zur Festlegung des Strafmaßes gekommen, wie gehen Sie in diesen Fällen vor? Spiesecke: Wir haben ein Interesse, uns mit den Rechtsverletzern im Rahmen eines Vergleichs zügig über eine Zahlung zu einigen, die Schadensersatz und Anwaltskosten beinhaltet. Hierbei spielen vor allem der Umfang der Rechtsverletzungen, aber auch die finanzielle Situation der Rechtsverletzer eine Rolle und natürlich auch das Unrechtsbewusstsein des Betreffenden.
MW: Wie beurteilen Sie Filesharing heute? Schmidt: Mir ist heute klar, dass Musikpiraterie tatsächlich eine Straftat ist, die Musikindustrie schädigt und vor allem zu Lasten der Künstler geht. Ich denke allerdings auch, dass die Strafen für Leute, die das Ganze nicht kommerziell verwerten, zum Teil zu hoch sind. Bei 10.000 Euro müsste jemand wie ich jahrelang abzahlen. Andererseits muss natürlich eine abschreckende Wirkung erzielt werden.
MW: Wie ist denn die Reaktion in ihrem Freundeskreis? Schmidt: Die waren alle entsetzt, aber die meisten werden jetzt natürlich auch aufhören, P2P-Börsen zu nutzen. Die Angst, erwischt und bestraft zu werden, ist schon sehr groß.
MW: Welche Musik haben Sie denn am liebsten getauscht? Schmidt: Ich mag am liebsten Rockmusik – Gitarre, Klavier und eine schöne Stimme. Creed zum Beispiel mag ich gern, mit den neuen Sachen von Pop bis HipHop und Techno kann ich dagegen nicht so viel anfangen.
*Name von der Redaktion geändert





