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Herwig hält Internetaktivisten „Syntakt Error (1)“ vor

Internetaktivisten verhindern mit Partizipationsaufrufen erneut urheberrechtliche Politikvorhaben. Ein Sieg für die Demokratie und das freie Internet – oder vielleicht doch eher das Gegenteil?, fragt der ehemalige Labelchef Stefan Herwig in einem Gastbeitrag für MusikWoche.

“Geschichte wiederholt sich nicht, sie schreibt nur die Rechnung“ wusste schon der luxemburgische Musiker Jerome Reuter in einem Interview zu berichten. Und anlässlich der jüngsten politischen Ereignisse um die knappe Ablehnung einer Urheberrechtsnovelle durch das Europaparlament, mag man Reuters Aussage zur Wichtigkeit einer reflektierten Betrachtung geschichtlicher Ereignisse nur beipflichten.

Denn bereits ein zweites Mal haben Internetaktivisten und Unternehmen mit einer konzertierten Informationskampagne erfolgreich erheblichen Einfluss auf die europäische Politik genommen, und wieder ging es um die Grundlagen für die Umsetzung des Urheberrechts im Netz. Erneut wurde das „Ende des Internets so wie wir es kennen“ beschworen, eine ungeheure Ausweitung von Zensur im Netz befürchtet, und eine extreme Einflussnahme von Kreativwirtschaftslobbyisten auf die europäische Politik kritisiert.

Damals, das war der Winter 2012, als 150.000 zumeist jugendliche Demonstranten bei winterlichen Temperaturen europaweit auf die Straße gingen, und mit Guy Fawkes-Masken ausgestattet gegen ein internationales Handelsabkommen protestierten, das ACTA hieß. Motiviert dazu wurden sie von einer visualisierten Zusammenfassung der vermeintlich erschreckenden Auswirkungen des Handelsabkommens, dem noch heute einsehbaren YouTube-Video „Was ist Acta?“, das das Handelsabkommen als Schreckgeschichte eines drohenden dystopischen Überwachungsstaats im Netz darstellte und so den Nerv bei Internetnutzern, Medien und sogar Politikern traf.

Erst Tage nachdem die Ratifizierung von ACTA durch mehrere Landesparlamente abgelehnt wurde, und sich der Sturm der Empörung legte, wurde der Öffentlichkeit und den Medien bewusst, dass das Handelsabkommen nur ganz am Rande etwas mit Rechtsdurchsetzung im Internet zu tun hatte, sondern vielmehr eine bessere internationale Zusammenarbeit gegen Markenpiraterie wie den Import von gefälschten Markenturnschuhen oder Billigmedikamenten- Reimporten gewährleisten sollte.

„Liest eigentlich irgend jemand da draussen noch Primärquellen“ wunderte sich die IT-Fachanwältin Nina Dierks damals auf ihrem Social- Media-Recht-Blog über die hysterische und faktenfreie Diskussion und Berichterstattung in den Medien und im Netz. Ebenfalls fiel plötzlich auf, dass dem YouTube-Schockvideo nicht nur der ACTA-Verhandlungsstand von 2009 zugrundelag, sondern den auch noch schlechtestmöglich interpretierte. Das eigentliche Abkommen war schon längst weiter. Das Handelsabkommen, das insgesamt über sieben Jahre lang von 40 Nationen mit erheblichen Kosten vorbereitet und ausgehandelt wurde, war somit einem Propagandatrick zum Opfer gefallen. Es wurde zum Ground Zero dessen, was wir heute Fake News nennen.

Die Parallelen zwischen ACTA und der jüngsten Ablehnung der Urheberrechtsnovelle sind erstaunlich. Über sechs Millionen E-Mails erreichten das Europaparlament in den Tagen vor seiner Abstimmung. Der Berichterstatter der Novelle, Axel Voss (CDU), erhielt alleine 60.000 E-Mails mit der Aufforderung, der Novelle nicht zuzustimmen, und der SPD-Parlamentsabgeordnete Udo Bullmann berichtete gar von Todesdrohungen per Mail gegen verschiedene Europaabgeordnete. In Hackerkreisen nennt man diese Technik auch DDOS (Distrbuted Denial Of Service)-Attacke, und legt damit ganze Webseiten lahm.

In der Diskussion um die Novelle wurde mit dem DDOS-Prinzip der Politikapparat des Europaparlamentes gehackt. Neben leistungsfähigen Tools, die Abgeordneten automatisiert Mails, Twitternachrichten oder Anrufe von Aktivisten vermittelten, finden sich auf der Onlineseite Saveyourinternet.eu viele plakative Simplifizierungen wie „Artikel 13 bedroht Deine Möglichkeit Inhalte zu verlinken“ (falsch), „Artikel 13 bedroht Blogseiten “ (falsch) oder „Artikel 13 bedroht das Teilen von Parodien“ (falsch).

Besorgte Internetnutzer werden hier mit Desinformationen und problematischen Simplifikationen zu politischem Aktivismus verleitet. Für ein solches strategisches Wirken gibt es in unserem Kulturkreis einen feststehenden Begriff: Es ist Propaganda. Im Fall der Urheberrechtsnovelle scheinen die Befürchtungen der Gegner der Novelle, angeführt von Julia Reda, der letzten verbliebenen Europaparlamentsabgeordneten der Piratenpartei, einseitig konstruiert.

Uploadfilter würden verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte von Nutzern hochgeladen und vielfach geteilt werden können, die dafür keine Rechte erworben haben. Reda befürchtet, dass über diese Filter jedoch mehr Inhalte gesperrt würden, als nur die eigentlich zu schützenden Werke, und dass Satire oder Zitate gleich miterfasst werden können. Insgesamt würde sich daraus eine Zensur des Internets ergeben, so Reda, es seien tiefe Einschnitte in die Meinungsfreiheit zu befürchten.

Wer jedoch den Originaltext der Urheberrechtsnovelle liest, wundert sich über diese apokalyptische Lesweise Redas, denn die Einrichtung von Uploadfiltern ist dort keine zwingend vorgeschriebene Maßnahme. Vielmehr versucht die Novelle, große Internetplattformen, wie Streamingseiten oder Social-Media- Plattformen, die vornehmlich durch Nutzer hochgeladene Inhalte anbieten, durch eine Änderung der Haftungsregeln zu einer kommerziellen Lizenzierung der Inhalte zu bewegen.

Die sogenannte Lizenzierung ist eine Funktion, wie sie im Urheberrecht seit Dekaden für alle anderen kommerziellen Nutzer von geschützte Inhalten vorgesehen ist. Insbesondere die großen kommerziellen Plattformen sollen also wie jeder andere Lizenznehmer auch, der urheberrechtlich geschützte Inhalte kommerziell nutzt, Gebühren für die Nutzung von Musik, Filmen und Texten zahlen. Schließlich verdienen die Plattformen ja auch an den Inhalten über Werbung und Datenanalyse.

Die Novelle sollte somit eine Schieflage in der Gesetzgebung beseitigen, die es Internetplattformen bisher ermöglichte, Geld und Anzeigen mit den durch ihre Nutzer hochgeladenen Inhalten zu generieren, auch wenn weder Nutzer noch Plattform dafür irgendwelche Rechte erworben haben. In selten erlebter Einigkeit hatten 73 Kreativwirtschaftsverbände, wie die Verbände der Musikwirtschaft zusammen mit diversen Musiker- und Autorenverbänden, Schauspielern, verschiedenen Verwertungsgesellschaften oder der Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft gemeinsam für die Novelle votiert, um die Marktverzerrung durch die fehlerhaften Haftungsregeln zu beseitigen.

Nach einer intensiven Debatte und diversen Nachbesserungen der Novelle folgte der Rechtsausschuss des Europaparlaments, also die juristisch Kundigen unter den Parlamentarierern, Ende Mai der Argumentation und stimmte 15:10 für den umstrittenen Paragraphen 13. Gemeinnützige Plattformen wie Wikipedia, kleinere Plattformen, Blogs, oder auch Open-Source- und Wissenschaftsplattformen wurden von den geänderten Haftungsregeln der Novelle ausdrücklich ausgenommen, was jedoch Organisationen wie Wikimedia Deutschland, der Betreiberorganisation der deutschen Wikipedia, nicht hinderte, weiterhin zu behaupten, dass ihre Existenz durch die Novelle bedroht sei.

Die Vorwürfe, die Novelle würde zu Zensur führen, wie Sascha Lobo in seiner Spiegel-Kolummne oder YouTube-Star LeFloyd in einem 550.000 mal geklickten YouTube-Beitrag behauptete, sind vom Primärtext nicht ansatzweise gedeckt. Die freiwillige Einführung möglicher Uploadfilter durch private Unternehmen, die ihrer Lizenzpflicht entgehen wollen, zu „Zensurmaschinen“ (Lobo) oder die Novelle zu einem „Zensurgesetz “ (LeFloyd) hochzustilisieren, erscheint bei genauerer Prüfung schlichtweg falsch oder basiert auf einer ziemlich kreativen Auslegung des Begriffs „Zensur“. Denn Zensur legt in ihrer Filterwirkung immer eine staatliche Inhalte-Bestimmung und eine absolute Reichweite zugrunde.

Das freiwillige Einsetzen eines Uploadfilters durch eine Plattform, um Lizenzgebühren zu sparen, und Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer automatisiert entgegenzuwirken, ist eben keine Zensur. Darüber hinaus sind im Rahmen der Novelle effektive Möglichkeiten für Nutzer vorgesehen, sich gegen mögliche falsche Blockierungen zu wehren: Uploader, deren Inhalte als vermeintlich unrechtmäßig geblockt würden, stünde erstmals ein gesetzlich verbrieftes und zeitnah zu erfolgendes Beschwerdeverfahren auf den Plattformen zu. Spätestens hier bricht der Zensurvorwurf haltlos in sich zusammen.

Je weiter sich die Berichterstattung über die Urheberberrechtsnovelle von der Primärquelle entfernt, desto faktenärmer und einseitiger werden die Einlassungen über die Novelle. Aus Uploadfiltern werden beim Sascha Lobo „Zensurmaschinen “ aus der Novelle wurde eine „Gefahr für das gesamte Internet „, das jetzt nur noch von seinen Nutzern gerettet werden könne. Und wieder wird – wie bei ACTA – sowohl die Primärquelle – also der eigentliche Gesetzestext – in den Diskussionen weitgehend ignoriert, als auch der Rest der aus 24 Paragraphen bestehenden Novelle – darunter sinnvolle Regelungen zu verwaisten Werken, der fairen Beteiligung von Urhebern, dem Verbandsklagerecht oder dem Zugang von Behinderten zu Kultur und Information.

Cui bono?

Was bedeutet es also für unsere Gesellschaft, wenn bewusste Desinformation im Netz nicht nur den Politik- sondern auch den Medienbetrieb dermaßen überlagern kann, dass damit politische Prozesse und demokratische Meinungsbildung durch Falschinformation verzerrt und sabotiert werden? Erst einmal bedeutet dies, dass wir das gängige Ideal des „freien Flusses von Information“, die ideologische Triebquelle der netzpolitischen Aktivisten, infrage stellen sollten.

Dieses Narrativ eines freien, unregulierten Netzes, das uns in einer Art digitaler Sozialromantik eine offenere, intelligentere, partizipativere Gesellschaft versprochen hat, hat bereits seit 2013 merklich Federn gelassen, seitdem der Whistleblower Edward Snowden enthüllt hat, dass die datenzentrierte Infrastruktur des Netzes eine dunkle Seite hat, die uns gleichzeitig an den Rand zu einer weltweiten Überwachungsgesellschaft geführt hat.

Auch andere zunächst bejubelte Manifestationen einer radikalen Transparenz und Partizipation erwiesen sich als fehlerhafte Konstrukte: Wikileaks, Anonymous, Schwarmintelligenz hatten alle als idealistische Konzepte angefangen, offenbarten aber schon nach kurzer Zeit ihre erheblichen Defizite. Aus Schwarmintelligenz wurde im Netz zunehmend Schwarmdummheit, aus Partizipation vielfach Hassrede, aus dem freien Fluss von Information die Möglichkeit zur algorithmisch unterstützen Online-Desinformation, bis hin zur potenziellen Manipulation von US-Präsidentschaftswahlen und Volksreferenden wie dem „Brexit“.

Das hinderte die Netzaktivisten aber nicht daran, weiterhin dogmatisch an ihrer fehlerbehafteten Ideologie festzuhalten, um diese nun auch mittels Simplifikation, Desinformation und Manipulation künstlich am Leben zu halten. Wenn Apologeten eines freien Flusses von Informationen zu solcherlei Zuspitzungen und populistischen Verzerrungen greifen müssen, um politische Positionen durchzusetzen, haben sie ihre eigenen fundamentalen Ideale verraten. Man nennt das auch eine Lebenslüge.

Wir brauchen somit dringend ein neues Internetnarrativ, dass erkennt, dass der freie Zugang von Informationen nicht gesellschaftsdienlich ist, solange gleichzeitig Algorithmen unseren Informationshorizont vorsortieren, die vornehmlich Popularität mit Relevanz gleichsetzen. Der Masteralgorithmus „Popularität = Relevanz“ ist schon seit mehr als einer Dekade tief in die infrastrukturelle DNA des Netzes eingeschrieben, und er programmiert gerade unsere Gesellschaft systemisch um.

Mit dem Einsickern von Informationsangeboten, die zunehmend darauf ausgerichtet sind, unsere eigene Meinungen zu bestätigen, unsere Interessen zu bedienen, und uns mit Gleichgesinnten zu vernetzen, trainieren wir ganzen Bevölkerungsgruppen schleichend Differenzierungsfähigkeit und Diskursvermögen ab und Medien- und Politikverdrossenheit an. Facebooks Social Graph ist womöglich eine größere Bedrohung für die Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft als es die Uploadfilter der umstrittenen EU-Novelle jemals sein könnten.

Meinungsfreiheit ist nämlich nicht nur reiner Selbstzweck, sondern soll uns als Ergebnis möglichst vollständige Informationshorizonte präsentieren, durch die wir abweichende Meinungen kennen lernen können, neutrale Diskurse auch online führen können, um demokratische Prozesse unverzerrt aushandeln zu können. Nicht umsonst steht in unserem Grundgesetz gleich hinter dem Recht zur freien Meinungsäußerung gleichranging die Notwendigkeit, sich ungehindert aus öffentlichen Quellen informieren zu können.

Diese algorithmische Vorformatierung von Meinungen im Internet, die Syntaktik (2) des Netzes, wirkt demokratieschädlich. Die Zusammenstellung unseres medialen Onlineinformationshorizontes ist vorformatiert von Onlineplattformen, die uns aufgrund ihrer kostenlosen Natur und ihrem systemimmanenten Hunger auf Daten damit zu einem möglichst langen Verweilen auf ihren Diensten verleiten möchten.

Bloß nicht abschalten, bloß nicht wegklicken. Was nicht gefällt, was die eigene Meinung nicht stützt, wird dort unmerklich in den Hintergrund gedrängt. Dem AfD-Wähler werden somit kaum Inhalte gezeigt, die Ausländer in einem guten Licht dastehen lassen, stattdessen gibt es die doppelte Dosis Migranten-Fake-News. Die Feminstin bekommt nur feministenfreundliche Inhalte zu sehen, etc. Die uns alle verbindende mediale Öffentlichkeit, der Konsens, tritt mehr und mehr in den Hintergrund, und wird von einem algorithmischen Informationsrauschen überlagert, das uns immer häufiger bestätigt: „Du hast Recht, fast alle Anderen denken ebenso wie Du.“

Die Fähigkeit einer Gesellschaft zum konstruktiven Diskurs, zur Toleranz, zur Empathie mit anderen Kulturen und Gesellschaften nimmt in Folge schleichend Tag für Tag ab. Es kommt zum Syntakt Error. Das fast zeitgleiche Erstarken der Populisten in England, Italien, Nordamerika, Deutschland, Ungarn oder Österreich fällt zeitlich in eine auffallende Synchronizität mit der zunehmenden medialen Wirkmächtigkeit der sozialen Plattformen. Wenn Popularität im Netz mit Relevanz gleichgesetzt wird, wird Populismus zunehmend zur bestimmenden politischen und medialen Maxime.

Und wer die neuen Informationskanäle besser, konsequenter für seine Zwecke einsetzt, gewinnt zunehmend Macht über das Volk. Das wussten die Nazis, als sie den „Volksempfänger“ für 35 Reichsmark anboten, um ihre Reichweite zu erweitern, und die neuen Rechtspopulisten wissen es genauso – europaweit. Während also die großen Internetplattformen medial und finanziell immer wirkmächtiger werden, blutet die Inhalteseite parallel dazu wirtschaftlich aus. Wir als Gesellschaft entziehen im Netz den Inhaltemachern durch Piraterie und dem Beharren auf einer Kostenloskultur systemisch finanzielle Ressourcen im Kultur- und im Medienbereich.

Regulatorisch aber werden genau die Protagonisten von der Politik subventioniert, die wirtschaftlich schon jetzt unangefochten an der Spitze der Nahrungskette stehen. Google, Facebook, Amazon, Baidu und Tencent sind die größten, erfolgreichsten und wertvollsten Unternehmen der Welt und leisten sich gerade einen Wettlauf, um das erste Unternehmen mit einem Börsenwert von mehr als einer Billion Dollar zu werden.

Gleichzeitig verschwanden die großen Inhaltemarken wie „New York Times“, „Reuters“ und „MTV“ in den letzten zehn Jahren aus den Top 100 der Markenrankings. Und die Politik subventioniert diese Unternehmen weiterhin, steuer- und haftungsrechtlich, zuungunsten von Kultur- und Medienschaffenden. Internetplattformen fressen die Kulturwirtschaft. Die Infrastruktur frisst den Inhalt. Die abgelehnte Urheberrechtsnovelle, die sicherlich nicht in allen Details komplett widerspruchsfrei ist, wollte genau diesen Trend umkehren und den jahrelangen Umsonstzugriff der Plattformen auf die Inhalteproduzenten unterbrechen. Sie wurden vorläufig gestoppt von Internetaktivisten, die teils unfreiwillige aber nützliche Erfüllungsgehilfen neoliberaler Technologie- und Plattformkonzerne sind.

Das zeigt das weitgehende Versagen der Agendasetzung der deutschen und europäischen Netzpolitik auf: das Hoffen auf Wunschtechnologien und kompetitive Zukunftsszenarien bei gleichzeitiger Ignoranz der drängendsten wirtschaftlichen, sozialen, medialen, informationellen und sicherheitspolitischen Probleme von heute. Als sich der Staub einer katastrophalen gesellschaftlichen Entwicklung 1945 in Deutschland legte, wusste man: Neue Informationskanäle machen Gesellschaften verwundbar.

Unsere Moral daraus war auch, diese Informationskanäle sinnvoll zu regulieren, um gesellschaftsdienlich zu sein und ihre Potenziale zu maximieren. Versäumt man das, werden die Immunsysteme funktionierender Gesellschaften geschwächt, werden Demokratien in ihrem Kern verwundbar. Es gibt kein wichtigeres Digitalisierungsproblem als die syntaktische Umformatierung unseres digitalen Informationshorizontes durch die Algorithmen der großen Plattformen. Geschichte wiederholt sich nicht. Wer zahlt die Rechnung von morgen?

  1. Der Titel lehnt sich an die Computer-Fehlermeldung „Syntax Error“ an, die einen grammatikalischen Fehler in den Codezeilen eines Programms meldet. Programme mit Syntaxfehlern werden von einem Compiler oder Interpreter zurückgewiesen und müssen korrigiert werden.

  2. Das Wort Syntaktik, dass sich aus dem altgriechischen Wort „syntaksis“ ableitet, dessen Wortbedeutung sowohl mit „Zusammenordnung“, „Anordnung“ als auch mit „Zusammenstellung“ angegeben wird ist nicht zu verwechseln mit der grammatischen Sprachebene Syntax, sondern bezeichnet hier die „Zusammenstellung“ unseres digitalen Informationshorizontes.

Zur Person

Der ehemalige Labelbetreiber (Dependent) und Consultant Stefan Herwig veröffentlichte bereits 2012 einen vielbeachteten Text zum ACTA-Abkommen in der Musikwoche. Er arbeitet weiterhin als Angestellter A&R bei seinem ehemaligen Label und betreibt nebenbei den wissenschaftlichen Internet Think Tank Mindbase.