Ein Gericht in London gab der Klage der Erbengemeinschaft von Jimi Hendrix statt, die den Nachlass der Gitarrenlegende vermarktet. Diese waren gegen die Plattenfirma Purple Haze Records vor Gericht gegangen, die das Stockholm-Konzert von 1969 auf CD veröffentlicht hatte.
Die bei Purple Haze erschienene Veröffentlichung „Stockholm Concert 1969“, die in Deutschland von Harris vertrieben wurde, verstoße gegen das Urheberrechtsgesetz, da die Plattenfirma keinerlei Rechte an den Hendrix-Werken besitze. Purple-Haze-Chef Laurence Miller muss nun die Aufnahmen aushändigen sowie eine Strafe in Höhe von 25.000 Pfund (rund 36.500 Euro) zahlen.
Der Auftritt von Hendrix in Stockholm war im Laufe der Jahre immmer wieder von Bootleggern veröffentlicht worden, weil das Konzert seinerzeit im schwedischen Rundfunk ausgestrahlt wurde und dadurch als hochwertiger Mitschnitt in der Szene kursierte.





