Noch vor Prozessbeginn einigten sich die Parteien im langjährigen Tantiemenstreit um das Lied „Happy Birthday“ darauf, dass der Song voraussichtlich abgabenfrei verwendet werden kann. Ein Bundesgericht hatte im September 2015 entschieden, dass Warner/Chappell nie ein gültiges Copyright für den Song erworben hätte.
„Happy Birthday“ darf nun kostenfrei eingesetzt werden
Noch vor Prozessbeginn einigten sich die Parteien im langjährigen Tantiemenstreit um das Lied „Happy Birthday“ darauf, dass der Song voraussichtlich abgabenfrei verwendet werden kann.






