Im Januar startete die Behörde für Kultur und Medien der Hansestadt Hamburg die erste, nun folgt die zweite Runde der 2026er-Labelförderung. Die Bewerbungsphase läuft bereits und erreicht am 15. August ihre Einreichungsfrist. Kleine Musikfirmen können sich erneut mit konkreten Veröffentlichungsplänen um eine Förderung zwischen 2000 und 10.000 Euro bewerben.
Die Unternehmen müssen einen Eigenanteil von 50 Prozent der Finanzierung tragen. Der Sitz oder eine Niederlassung der sogenannten Kleinstunternehmen muss in Hamburg liegen.
Der Antrag ist online einzureichen und muss eine Beschreibung des Projekts, einen Marketing- und Promotionsplan sowie einen Finanzierungsplan enthalten. Die genauen Förderrichtlinien sind ebenfalls online abrufbar. Bei der Antragsstellung kann die Hamburg Kreativ Gesellschaft beratend zur Seite stehen.
„Das musikalische Renommee der Freien und Hansestadt ist zu einem beträchtlichen Teil auf das kontinuierliche Engagement überwiegend kleiner, unabhängiger Musikfirmen zurückzuführen, die ihre Künstlerinnen und Künstler intensiv begleiten“, so die Verantwortlichen zur Labelförderung.
Bei der Vergabe der Mittel berät ein Fachgremium mit Vertreter:innen aus den Bereichen Vertrieb/Handel, Medien/Presse, Labels/Verlag und Live-Bereich die Behörde.




