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Hallyday scheitert vor französischem Gericht

Die Klage des französischen Popstars Johnny Hallyday gegen Universal Frankreich ist kürzlich von einem Berufungsgericht abgelehnt worden. Universal sieht eine positive Grundsatzentscheidung gefällt.

Die Klage des französischen Popstars Johnny Hallyday gegen Universal Frankreich ist kürzlich von einem Berufungsgericht abgelehnt worden. Hallyday, der mit bürgerlichem Namen Jean-Philippe Smet heißt, wollte nach seinem Wechsel von Universal zu Warner die Rechte an über 1000 Aufnahmen zurückgewinnen.

In erster Instanz hatte ein französisches Gericht im Jahre 2004 Universal dazu verpflichtet, dem 63-Jährigen die Master-Bänder zurückzugeben. Ein Pariser Berufungsgericht widerrief diese Entscheidung im April 2005. Die jetzige Entscheidung war die letzte gerichtliche Möglichkeit für Hallyday an die Aufnahmen zu kommen.

Hallyday stand 42 Jahre bei Universal unter Vertrag. Der Major erklärte in einer Pressemitteilung, dass Labels in Zukunft sicher sein können, dass „die Risiken, die sie aufnehmen und die Investitionen, die sie tätigen, gerechtfertigt und gesichert sind“.

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