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GVL wertet BGH-Entscheidung als „positives Signal“

Im Zwist um eine Tarifanpassung bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik hat der Bundesgerichtshof jüngst ein Verfahren an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Die GVL sieht darin ein „positives Signal für die Gleichwertigkeit von Interpreten und Urhebern“.

In der Auseinandersetzung um eine Erhöhung des GVL-Anteils am GEMA-Tarif bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst ein Verfahren an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Die GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten wertet die Entscheidung des BGH als „Teilerfolg“:

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