Im Kampf gegen illegales Filesharing droht Rechteinhabern in Europa ein unangenehmes Gerichtsurteil. Die Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) spricht Internet Service Providern (ISPs) das Recht zu, Nutzerdaten bei Zivilklagen zurückzuhalten.
Juliane Kokott, die den Posten am EuGH seit Oktober 2003 bekleidet, hat ihre Einschätzung zum laufenden Verfahren zwischen dem Netzanbieter Telefónica und dem spanischen Musikbranchenverband Promusicae geäußert. Demnach könnten ISPs nach EU-Recht nur im Rahmen von Strafprozessen zur Herausgabe der Realnamen und persönlichen Daten ihrer Nutzer gezwungen werden. Bei Zivilprozessen, wie z.B. bei Klagen von Rechteinhabern gegen die anonymen IP-Adressen von mutmaßlich illegalen Filesharern, unterlägen die ISPs laut Kokott nicht denselben Zwängen.
Telefónica hatte sich geweigert, die Identitäten seiner Kunden preiszugeben und hatte sich damit die Klage von Promusicae eingehandelt, die in den kommenden Monaten vom EuGH behandelt werden soll. Die Einschätzung der Generalanwältin hat keinen Urteilscharakter, sondern soll lediglich dem Gericht als Rechtsgutachten zur Sachlage dienen. Die Richter am EuGH folgen diesen Ansichten allerdings in 80 Prozent der Fälle.





