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Grönemeyer setzt Verfügung gegen Biografie durch

Das Landgericht Berlin gab Herbert Grönemeyer mit seiner Klage gegen eine nicht autorisierte Biografie im Verlag Hoffmann & Campe Recht.

Das Landgericht Berlin gab Herbert Grönemeyer mit seiner Klage gegen eine nicht autorisierte Biografie im Verlag Hoffmann & Campe Recht. Damit erwirkte der Capitol-Künstler ein umfangreiches Verbot gegen das Buch „Grönemeyer“ von Ulrich Hoffmann. Der Verlag musste sich in 27 Punkten verpflichten, Darstellungen und Behauptungen zum Leben von Herbert Grönemeyer nicht zu wiederholen, da sie wahrheitswidrig seien. Weiterhin verbot das Landgericht Berlin mit der einstweiligen Verfügung in weiteren zwölf Punkten Schilderungen zu Herbert Grönemeyer in dem Buch. Das Gericht untersagt mit der Verfügung die weitere Auslieferung von Büchern, die noch die umstrittenen Behauptungen enthalten. Auch große Buchhandelsketten und Sortimenter verpflichteten sich zur Unterlassung.