Die anstehende parlamentarische Sommerpause nutzt der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) für eine politische Standortbestimmung. In der Regierungsansprache des Vorstandsvorsitzenden Dieter Gorny und des Geschäftsführers Florian Drücke spielt der Brexit ebenso eine Rolle wie die Diskussion ums Thema Value Gap und die Haftungsprivilegien von Plattformen wie YouTube oder die Forderung nach passenden Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft.
So verspricht Dieter Gorny in seinem Beitrag angesichts „ausgesprochen bewegter Zeiten“, dass die Musikbranche trotz all „der Irritation, Enttäuschung, Ratlosigkeit“, die der Brexit ausgelöst habe, auch nach dem Ausscheiden der Briten aus der Europäischen Union alle Anstrengungen darauf richten wolle, Nachteile für die Branche zu minimieren – „und dies auch weiterhin durchaus gemeinsam, von beiden Seiten der nunmehr wieder entstehenden Grenze“.
Unter dem Motto „Fördern und Fordern“ verweist Gorny auf Fragen rund um die Haftungsprivilegien von Onlineplattformen wie YouTube. „YouTube wird laut einer aktuellen IFPI-Studie von 82 Prozent der Konsumenten genutzt, um Musik zu hören, 21 von 23 der über eine Milliarde Mal aufgerufenen Videos sind Musikvideos. Damit ist die Plattform, die bald eine Milliarde Nutzer zählt, der größte On-Demand-Musikdienst der Welt“, fasst Gorny zusammen.
Dennoch nehme das Unternehmen „weiterhin in Anspruch, als technischer Durchleiter unter die Safe-Harbor-Bestimmung zu fallen“, streicht Gorny heraus. „Das erzeugt im Wettbewerb mit Spotify und anderen einen unfairen Geschäftsvorteil, durch den zugleich auch der Wert von Musik zerstört wird.“ Spotify zahle pro Jahr geschätzte 18 Dollar für jeden Nutzer an die Rechteinhaber in der Musikwirtschaft, „YouTube weniger als einen“.
Vor diesem Hintergrund lobt Gorny die der Künstler, Bands und Songwriter, die sich beim Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, dafür einsetzen, „dieses Unverhältnis zu beseitigen, den sogenannten Value Gap zu schließen und ein für alle Beteiligten faires Arbeits- und Schaffensumfeld zu ermöglichen“. Diese Gemeinschaftsaktion sei „in dieser Form und Größe beispiellos“. Es sei zu hoffen, „dass alle Beteiligten in solchen Fragen auch in Zukunft weiterhin an einem Strang ziehen“.
Gorny streicht vor diesem Hintergrund auch die „gesellschaftliche Bindekraft“ der Kultur heraus – und leitet daraus eine Forderung ab: „Die Musikindustrie braucht für ihr Schaffen weniger Subventionen als vielmehr endlich faire Rahmenbedingungen am Markt“, sagt der BVMI-Vorstandschef, lobt aber zugleich den erst kürzlich von Monika Grütters, der Staatsministerin für Kultur und Medien, eingerichteten Fonds für zeitgenössische Musik. Denn schließlich gebe es „auch Teile der Musikbranche, die sich nicht so einfach monetarisieren lassen, die aber dennoch von unschätzbarem gesellschaftlichen Wert sind“. In diesem Sinne werde „der Zweiklang ‚Fördern und Fordern‘ unsere Arbeit auch in der Zukunft begleiten und leiten“.
Florian Drücke sieht derweil „noch reichlich Diskussionsbedarf“, gerade in Hinblick auf verschiedene Gesetzgebungs- und Gerichtsverfahren. So hofft er Rechtsanwalt zum Beispiel in Sachen Urhebervertragsrecht auf eine „notwendige Überarbeitung, um unnötige Störungen beim Lizenzhandel“ zu vermeiden: „Gerade weil die Begründung des Gesetzesentwurfs an einigen Stellen sehr unklar ist, ist unsere Sorge, dass es hier Kollateralschäden zu Lasten der Branche gibt. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass der Entwurf unterschiedliche Branchen betrifft, das Urhebervertragsrecht aber an nur wenigen Stellen auf Branchenspezifika eingeht.“
Gesprächsbedarf sieht Drücke aber weiterhin auch in Haftungsfragen. Hier erinnert der BVMI-Geschäftsführer an die „aus Branchenperspektive zwiespältige Entscheidung“ der Bundesregierung, : „Als Branche, die erfolgreich und in zunehmendem Maß im digitalen Raum agiert, begrüßen wir bekanntlich einen möglichst einfachen Zugang zu unseren digitalen Angeboten. Allerdings nur, auch das ist bekannt, wenn sichergestellt ist, dass unsere Inhalte auch im Netz vor Urheberrechtsverletzungen möglichst geschützt sind.“ Dazu würden klare Verantwortlichkeiten gehören.
„Besser im Blick hatte dagegen der BGH die Position der Rechteinhaber in einem Urteil zur Haftung von Anschlussinhabern, das spannenderweise nur zwei Tage nach der ‚Aufhebung der Störerhaftung‘ verkündet wurde: Wer nicht nachweisen kann, dass über den eigenen WLAN-Anschluss erfolgte Rechtsverletzungen durch einen Dritten begangen worden sind, haftet selbst.“
Es bleibe nun abzuwarten, wie die neuen gesetzlichen Vorschriften auf die jüngste Rechtsprechung treffen, sagt Drücke, der außerdem das , die Verantwortlichkeit von Plattformen unter anderem in Hinblick auf die Rechtsdurchsetzung auf europäischer Ebene, das Stichwort Value Gap und eine Regulierung der Finanzströme illegaler Plattformen als „Kernforderungen an die Politik“ anspricht. Spannend sei aber auch die weitere Entwicklung . Mit dem müsse sich der Bundesgerichtshof „nun zum dritten Mal in zehn Jahren mit der Sache befassen“.
Generell hält es Drücke für wünschenswert, „die nationalen und die europäischen Entscheidungen stärker zu synchronisieren, um Rechtsunsicherheiten im Lizenzgeschäft zu vermeiden und sowohl Businesspartnern als auch Verbrauchern deutlich zu vermitteln, was im digitalen und im analogen Umfeld rechtlich zulässig ist“.






