Die GEMA, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) und der Berufsverband Discjockey (BVD) haben sich bezüglich des Tarifs VR-Ö auf einen Gesamtvertrag geeinigt. Dieser Tarif regelt die Vervielfältigungen beziehungsweise Kopien von Musik aus dem GEMA-Repertoire zum Zweck der öffentlichen Wiedergabe – etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie, in Clubs und Diskotheken.
Gesamtvertrag über GEMA-Tarif VR-Ö in trockenen Tüchern
Die GEMA, die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und der Berufsverband Discjockey haben haben sich bezüglich des Tarifs VR-Ö geeinigt. In Diskotheken sind fortan nun die DJs selbst für den Erwerb der Rechte verantwortlich. Der Wegfall der Laptop-Pauschale hatte zuletzt für erhebliche Diskussionen gesorgt.






