Die GESAC, Dachvereinigung der Autorengesellschaften in Europa, bittet sich bei einer neuen EU-Initiative zur kollektiven Abrechnung von Musik aus dem Internet eine Verlängerung der Deadline aus, bis zu der die betroffenen Gesellschaften ihre Einwände formulieren können.
GESAC kritisiert vor allem, dass die EU ihren Ansatz im Vergleich mit dem im April 2004 vorgelegten Papier radikal verändert habe. Nun wolle die EU bei Musik aus dem Internet über einige wenige Verwertungsgesellschaften kollektiv abrechnen lassen. Bisher war es die Regel, dass Autoren über die Gesellschaft in ihrem eignen Land an ihre internationalen Bezüge kamen, da die jeweiligen Gesllschaften wechselseitige Verträge mit den anderen geschlossen haben. GESAC befürchtet, dass das neue EU-Modell die Autoren zwingt, Mitglied bei einer der wenigen zuständigen Gesellschaften zu werden. Dadurch würde jedoch das Vertrauensverhältnis, das zwischen dem einzelnen Autoren und seiner nationalen Gesellschaft bestehe, zerstört, klagt die GESAC.
„Wir stellen in Frage, ob das vorgeschlagene System effektiv ist, wenn es darum geht, die Akquise von Musikrechten für das Internet zu vereinfachen“, teilt die Gesellschaft mit. „Zudem müssen die Konsequenzen bei der Rechtssicherheit und den ökonomischen Kosten ebenfalls analysiert werden.“





