Recorded & Publishing

Gerichtsurteil bei GEMA vs. Suno steht an

Am Freitag, den 31. Juli 2026, steht in München eine potenziell wegweisende Entscheidung für die europäische Zukunft der KI-Musik an. Die Kammer urteilt hier, ob Suno dafür belangt werden kann, urheberrechtlich geschützte Werke beim Training seiner KI-Modelle verwendet zu haben. Vorab stellten sich CEO Holzmüller und Chefjustiziar Welp einer Presserunde.

Die internationale Presse, Branchenbeobachter:innen und die Branche schauen am 31. Juli gespannt nach München. Hier muss sich das US-amerikanische KI-Musikunternehmen Suno gegen eine Klage der GEMA verteidigen, die die Verwertungsgesellschaft bereits im Januar 2025 einreichte.

Die GEMA wirft Suno konkret vor, „geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen“, wie es in einer Mitteilung aus München hieß. Das KI-Tool habe „in zahlreichen Fällen Audioinhalte“ erzeugt, die Originalsongs „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Am 9. März 2026 fand dann nach einiger Wartezeit die erste mündliche Verhandlung statt – schon diese wurde öffentlich mit viel Interesse wahrgenommen. Denn einige Stimmen trauen dem Urteil, was nun am kommenden Freitag gefällt wird, eine riesige Tragweite zu. Tatsächlich könnte ein rechtskräftiges Urteil gegen Suno die Aktivitäten des Milliardenunternehmens auf dem europäischen Markt arg beeinflussen.

In einer Presserunde am 29. Juli betonte Chefjustiziar Kai Welp, dass man zunächst optimistisch auf die Urteilsverkündung am 31. Juli blicke. Gerade in Hinblick auf das Urteil, dass dieselbe Kammer schon im Prozess gegen OpenAI gesprochen hatte, habe man ein gutes Gefühl.

Auf Nachfrage von MusikWoche bekräftigte GEMA-CEO Tobias Holzmüller zudem, dass man trotz des Rechtsstreits weiterhin bereit für eine Lizenzvereinbarung mit Suno sei – allerdings nur zu den gestellten Bedingungen der GEMA. Holzmüller erläuterte, dass Suno sein Geschäftsmodell für so einen Deal eigentlich um 180 Grad umstellen müsste.

Unstrittig ist zumindest, dass Suno zum Training seiner KI-Musikmodelle urheberrechtlich geschütztes Material genutzt hat. Das wurde bei vergleichbaren Prozessen in den USA bereits festgestellt. Das in der Vergangenheit eher urheberrechtsfreundlich eingestellte Gericht muss nun feststellen, ob die Nutzung zum Training unrechtmäßig geschah, die Nutzer:innen für die generierten Songs urheberrechtliche Konsequenzen erwarten müssen oder ob Suno gänzlich ohne Nachwirkungen leben muss.

MusikWoche ist am 31. Juli 2026 in München vor Ort und berichtet aus erster Hand von den Geschehnissen im Gerichtssaal.