Recorded & Publishing

Gericht weist Anspruch auf Nutzerdaten zurück

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied in einem Berufungsverfahren, dass Internet Service Provider nicht zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet werden können.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. entschied in einem Berufungsverfahren, dass Internet Service Provider nicht zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet werden können. Der Provider sei nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Name und Anschrift eines Nutzers preiszugeben, der Musikdateien im Internet zum Herunterladen anbietet. Mit diesem Spruch wies das Oberlandesgericht den Antrag einer Plattenfirma auf eine einstweilige Verfügung gegen einen Provider zurück. In seiner Begründung stützt sich das Gericht auf das so genannte Produktpirateriegesetz, das in Pirateriefragen den gesetzlichen Anspruch des Rechteinhabers über Informationen zu Herkunft und Vertriebsweg regelt. Dieses sei laut Gericht aber nur auf die Herstellung und Verbreitung physischer Produkte anzuwenden, heißt es in der Urteilsbegründung. Mehr zum Thema